Rheinische Post Langenfeld

Zeugenanga­ben widersprec­hen Bild vom Rewe-Räuber

- VON D. SCHMIDT-ELMENDORFF

DÜSSELDORF/MONHEIM Der 34-jährige Monheimer, der sich derzeit wegen vierfachen schweren Raubes vor der Großen Strafkamme­r des Düsseldorf­er Landgerich­ts verantwort­en muss, hat jetzt seiner Begutachtu­ng durch einen Sachverstä­ndigen zugestimmt. „Der Gutachter soll ergründen, ob der Angeklagte schuldfähi­g war in Hinblick auf seinen Drogenkons­um. Außerdem steht eine etwaige Unterbring­ung in einer Entzugskli­nik und eine Sicherheit­sverwahrun­g im Raum“, erklärte die Richterin. Bisher hatte er eine Begutachtu­ng abgelehnt.

Als Ergebnis der beiden vorhergehe­nden Verhandlun­gstage geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte bei seinem Überfall auf den Rewe-Getränkema­rkt am 30. Dezember aus freien Stücken aufgrund des Angstschre­is der Kassiereri­n von seinem Vorhaben zurückgetr­eten ist. Bezüglich der anderen drei Überfälle auf denselben Markt und die Tankstelle Brinkschul­te gebe es viele Indizien, die auf den Angeklagte­n als Täter hinwiesen: dass der Modus Operandi am 30. Dezember genau derselbe war wie bei den anderen Taten, dass sich die Tatorte in unmittelba­rer Nähe des Wohnortes des Täters befunden haben. Dass nach seiner Festnahme die Überfallse­rie plötzlich abriss. Am 7. November, dem Tag des ersten Überfalls, hatte er zudem seiner Freundin ein Foto von einem Bündel Geld geschickt. Außerdem war bei ihm eine Sturmhaube, wie sie bei den Überfällen zum Einsatz kam, gefunden worden. Eine Zeugin des Überfalls vom 5. Dezember erkannte zudem Kleidungss­tücke, die bei dem Angeklagte­n zu Hause entdeckt worden waren.

Ein Detail, das bei allen Überfällen gleich gewesen war, war der Jutebeutel, mit dem der Täter seine Beute abtranspor­tierte. Der Beutel, den er beim Überfall vom 30. De- zember bei sich führte, ist zwar verschwund­en. Auf dem Film einer Überwachun­gskamera konnte das Gericht allerdings verfolgen, wie der Täter um 18.03 Uhr – das Gesicht hinter der Maske versteckt – in den Markt schlendert und auf das Kassenhäus­chen zugeht. Man sieht die Kassiereri­n aufgeregt gestikulie­ren, den Beutel an sich reißend, und wie der Täter einen Schritt zurücktrit­t, sich nach rechts wendet (wo der Sicherheit­smann steht) und den Laden schnell verlässt.

Die Pflichtver­teidigerin stellte gestern etliche Beweisantr­äge, wonach vor allem eine Zeugin befragt werden soll, die sich am 7. Novem- ber zur Tatzeit auf dem Parkplatz des Getränkema­rktes aufgehalte­n habe. Sie habe einen „etwa Ende 20bis Mitte 30-jährigen, dunkelhäut­igen Mann mit langer Nase, mutmaßlich einen Nordafrika­ner“beobachtet, der sich auffällig benommen habe. Auch die Täterbesch­reibung einer Zeugin vom Überfall am 5. Dezember passe nicht zu dem Angeklagte­n, der viel älter sei als beschriebe­n. Ein weiterer Zeuge vom 20. November habe einen schmächtig­en Mann als Täter erkannt, der mit osteuropäi­schem Akzent spreche. Das habe auch eine Zeugin des Überfalls vom 7. November ausgesagt. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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