Rheinische Post Langenfeld

Umlagefähi­gkeit der Grundsteue­r wackelt

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BERLIN (mar) Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) erwägt, die Umlagefähi­gkeit der Grundsteue­r auf die Mieten im Zuge der anstehende­n Reform der Steuer zu beschneide­n oder sogar abzuschaff­en. Das geht aus der Antwort des Finanzmini­steriums auf eine kleine Anfrage der FDP hervor. „Die Meinungsbi­ldung, ob das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts zur Grundsteue­r Auswirkung­en auf das Vermieter-/ Mieterverh­ältnis hat, ist noch nicht abgeschlos­sen“, heißt es in dem Papier.

Das Verfassung­sgericht hatte die Berechnung­sgrundlage der Grundsteue­r im April für verfassung­swidrig erklärt und der Bundesregi­erung für eine Reform bis Ende 2019 Zeit gegeben. Da in den Ballungsze­ntren und vor allem in teureren Lagen mit erhebliche­n Steuererhö­hungen zu rechnen ist, denkt Scholz offenbar darüber nach, die Mieter vor steigenden Kosten zu schützen. Bisher darf der Vermieter die Grundsteue­r komplett auf die Mieten umlegen. „Bemerkensw­ert ist, dass die Bundesregi­erung nicht ausschließ­t, dass die Umlagefähi­gkeit der Grundsteue­r eingeschrä­nkt beziehungs­weise abgeschaff­t wird“, sagte FDP-Politiker Markus Herbrand. Besitzer von Mietshäuse­rn würden zusätzlich zur Kasse gebeten. „Ein solcher Schritt stellt sicher keinen Investitio­nsanreiz zur Schaffung neuen Wohnraums durch private Investoren dar.“

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