Willkür des Rates
Leverkusen zählt laut einer Studie in Bezug auf die Grundsteuer zu den teuersten Städten. Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer – neben der Gewerbesteuer und den Einkommenssteueranteilen – die wichtigste Einnahmequelle. Bebaute wie auch unbebaute Grundstücke verursachen der Kommune erst einmal Kosten. Diese sollen Eigentümer anteilig mittragen. Dies geschieht über die Grundsteuer . Die Bemessungsgrundlage ist einheitlich geregelt, die tatsächliche Höhe der Steuer bestimmt jede Kommune mit einem Hebesatz. In Leverkusen betrug der Hebesatz 2016 noch 650 Prozentpunkte, 2017 waren es 700, dieses Jahr sollte nochmals um 110 auf 810 Prozentpunkte aufgestockt werden. Aufgrund relativ guter Einnahmen bei der Gewerbesteuer will die Stadt den Hebesatz nunmehr „nur“auf 790 Prozentpunkte anheben. Das bedeuten die Werte für selbst genutztes Eigentum: Der
Wert des Grunds wird mit der Steu- ermesszahl multipliziert, die bei 2,6 Promille (Einfamilienhaus) beginnt und bei zehn Promille für unbebaute Grundstücke endet. Bei einem bebauten Grundstück mit einem Grundstückswert von 100.000 Euro und einer Messzahl von 2,6 Promille beträgt der Messbetrag 260 Euro. Zur Ermittlung der Grundsteuer wird diese Messzahl mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Damit wird klar, dass die Grundsteuer in Leverkusen deutlich höher ausfällt als beispielsweise in Düsseldorf. Freuen können wir uns über die nur leicht abgesenkte Anhebung nicht! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, denn die bisherige Praxis führt zu teils umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Die Karlsruher Richter fordern den Gesetzgeber auf, bis 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Dass diese Regelung für mehr Steuergerechtigkeit sorgt und Hauseigentümer nicht mehr nur der Willkür des Rates und des städtischen Kämmerers ausgesetzt sind, darauf hoffen wir! Wolfgang Bock
Verband Wohneigentum e.V.