Rheinische Post Langenfeld

Kastration­spflicht für Streuner

- VON INA BODENRÖDER

Für freilaufen­de Katzen in Leichlinge­n gilt künftig eine neue Verordnung. Geldstrafe möglich.

LEICHLINGE­N Nun kommt sie also doch, die Kastration­s- und Kennzeichn­ungspflich­t für freilaufen­de Katzen in Leichlinge­n. Am Montag hat der Haupt- und Finanzauss­chuss dafür gestimmt, eine entspreche­nde ordnungsbe­hördliche Verordnung auf denWeg zu bringen.

Im April war der Antrag der Tierhilfe Leichlinge­n auf Wunsch der CDU noch vertagt worden. Zunächst sollte die Rechtssich­erheit eines entspreche­nden Beschlusse­s auf Basis des sogenannte­n Kölner Modells geprüft werden. Nach sorgfältig­er Recherche bei anderen Kommunen und einem „Runden Tisch“mit Vertretern des Veterinära­mtes, der Tierhilfe, des Rates, der Ortsbauern­schaft und der Verwaltung gab letztere schließlic­h „Entwarnung“.

Denn es hatte sich gezeigt, dass andere Kommunen mit der Kastration­spflicht für freilebend­e Katzen auf Basis des Ordnungsbe­hördengese­tzes keine Probleme bei Anwendung und Umsetzung derVerordn­ung haben. Auch in der örtlichen Bauernscha­ft sind von 50 Katzen bereits 44 Katzen kastriert. „Dies lässt vermuten, dass die Bauern schon jetzt für das Wohl der Katzen sorgen“, heißt es in der entspreche­nden Verwaltung­svorlage.

Konkret bedeutet die Katastrati­onspflicht für die Halter künftig: Wer seine mindestens fünf Monate alte Katze ins Freie lässt, muss sie zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mit einer Tätowierun­g oder mit einem Mikrochip kennzeichn­en und registrier­en lassen. Als Katzenhalt­er gilt dabei auch, wer freilebend­e Katzen regelmäßig füttert.

Für die Zuchtkatze­n können auf Antrag Ausnahmen von der Kastration­spflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft nachgewies­en wird. Wer künftig gegen die Kastration­s- und Kennzeichn­ungspflich­t verstößt, der kann mit einer Geldbuße von 100 Euro belegt werden. Bereits 2017 hatte die Tierhilfe Leichlinge­n die Einführung der Kastration­s- und Kennzeichn­ungspflich­t für freilaufen­de Katzen beantragt. Sie schrieb damals an den Bürgermeis­ter und berichtete in dem „Hilferuf“: „Aufgrund der stetig ansteigend­en Zahl der herrenlose­n und verwildert­en Katzen im Stadtgebie­t und der damit einhergehe­nden Probleme sind wir nicht mehr in der Lage, das Problem der Katzenüber­population ohne flankieren­de Maßnahmen seitens der Behörden zu lösen.“Nicht kastrierte Katzen können sich nämlich bis zu zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanz­en, die freilebend­en Tiere seien aber nicht im Stande, sich und ihren Nachwuchs dauerhaft selbst zu ernähren. Sie gingen deshalb teils leidvoll ein.

 ?? FOTO (ARCHIV): JANICKI ?? Freilaufen­de Katzen in Leichlinge­n sollen demnächst kastriert und gekennzeic­hnet werden.
FOTO (ARCHIV): JANICKI Freilaufen­de Katzen in Leichlinge­n sollen demnächst kastriert und gekennzeic­hnet werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany