Rheinische Post Langenfeld

Unerlaubte­r Urlaub – Kündigung bleibt

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DÜSSELDORF (wuk) Erfolglos hat sich eine Controller­in (32) gegen ihren Rauswurf nach einem Urlaub gewehrt. Mitte 2017 war sie nach bestandene­r BWL-Prüfung vom Vater mit der Reise beschenkt worden und hatte sie angetreten, ohne auf Freigabe durch die Firma zu warten. Das Arbeitsger­icht stufte die Kündigung als rechtens ein, auch das Landesarbe­itsgericht befand nun, die Frau habe „falsche Prioritäte­n gesetzt“. Sie erhält 4000 Euro als Abfindung.

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