Unerlaubter Urlaub – Kündigung bleibt
DÜSSELDORF (wuk) Erfolglos hat sich eine Controllerin (32) gegen ihren Rauswurf nach einem Urlaub gewehrt. Mitte 2017 war sie nach bestandener BWL-Prüfung vom Vater mit der Reise beschenkt worden und hatte sie angetreten, ohne auf Freigabe durch die Firma zu warten. Das Arbeitsgericht stufte die Kündigung als rechtens ein, auch das Landesarbeitsgericht befand nun, die Frau habe „falsche Prioritäten gesetzt“. Sie erhält 4000 Euro als Abfindung.