Gericht: Menschenhändler arbeiteten für Bordell
KREISMETTMANN/WUPPERTAL Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung: So steht es in der Anklageschrift, die gestern vor dem Wuppertaler Landgericht verlesen wurde.
Die Vorwürfe gegen zwei Männer aus Nigeria wiegen schwer. Sie sollen vier junge Frauen aus Nigeria nach Deutschland geschleust und hier zur Prostitution gezwungen haben.
Zwei davon sollen länger als ein Jahr in einem Erkrather Bordell gewohnt und gearbeitet haben. „Sie sollten ihre Zeit mit nichts anderem als mit Prostitution verbrin- gen“, gab der zuständige Staatsanwalt einen Einblick in die Abläufe. Kaum war der Freier aus dem Zimmer, sollen die nun Angeklagten vor der Türe gestanden haben, um das Geld zu kassieren. Zweifel der Frauen bis hin zurWeigerung wurden mit Druck und Einschüchterungen unterdrückt.
Das Druckmittel: Ein Schwur der Frauen, den sie noch in Nigeria geleistet hatten. Dafür war ihnen Blut abgenommen worden, um es mit abgeschnittenen Haaren und Fingernägeln zu vermischen. Das ganze kam in einen Schrein und wurde beschworen. Die Drohung:Würden sich die Frauen nicht freikaufen, wären sie selbst und ihre Familien in Gefahr.
Zwischen 35.000 und 50.000 Euro sollte jeden von ihnen jeweils zahlen, um sich und ihre Familie freizukaufen. Dafür wurden sie von den Angeklagten über Frankreich und Amsterdam nach Deutschland geholt.
Mit gefälschten Papieren wurden sie von einer bislang unbekannten Mittäterin in Nigeria in ein Flugzeug gesetzt, während die beiden Männer auf dem Flughafen warteten, um die 19 und 20 Jahre alten Frauen ins Bordell zu bringen.
Dort wurden sie mit „Arbeitskleidung“ausgestattet – so liest es sich zumindest in der Anklageschrift. Wie viel Geld 50.000 Euro sind, sei ihnen erst hier klar geworden. Die Angeklagten hätten die Hilflosigkeit ihrer Opfer ausgenutzt, so die Staatsanwaltschaft. Man habe sie gezwungen, auch mit Schmerzen weiterzuarbeiten. Arztbesuche seien nur im Beisein der Angeklagten möglich gewesen, die dafür eine gefälschte Krankenkarte vorgelegt hätten
Hinzu sei noch gekommen, dass die beiden Männer die Frauen in eine Liebesbeziehung gelockt hätten, um sie später zum„Anschaffen“zu zwingen. Zwei der Frauen sind Zwillingsschwestern, eine dritte soll von einem der Angeklagten schwanger sein. Dieser wiederum ließ gestern von seinem Anwalt eine Einlas- sung verlesen, in der er jede Schuld bestreitet. Die Frauen hätten auf eigenen Wunsch nach Deutschland kommen wollen, von irgendwelchen Voodoo-Ritualen habe er nichts gewusst.
Ebenso wenig will er sie überwacht und abkassiert haben. Er habe zwar Geld von den Frauen genommen – allerdings nur, um es dann an deren jeweilige Familien zu überweisen. Ins Rollen war die Angelegenheit gekommen, weil es polizeiliche Durchsuchungen und eine Steuerfahndung in dem Erkrather Bordell gegeben hatte. Einem Geschäftsführer war Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen worden.