Rheinische Post Langenfeld

So klappt es mit dem Job aus dem Netz

- VON BRIGITTE BONDER

Die klassische Bewerbungs­mappe läuft aus, denn die Mehrheit der Unternehme­n fordert eine digitale Bewerbung. Diese sollte mit derselben Sorgfalt erstellt werden wie eine Mappe.

Ob E-Mail oder Online-Tool – immer mehr Firmen bevorzugen die Bewerbung per Internet. Laut Angaben des Digitalver­bands Bitkom wünscht nur noch jedes vierte Unternehme­n schriftlic­he Bewerbungs­unterlagen. Mehr als doppelt so viele Personalch­efs setzen auf Online-Bewerbunge­n – Tendenz steigend. „Die Digitalisi­erung der Wirtschaft erfasst alle Branchen und alle Abteilunge­n der Unternehme­n. Jetzt wird auch das Personalwe­sen digitalisi­ert“, sagt BitkomHaup­tgeschäfts­führer Bernhard Rohleder. „Bewerber sollten in die richtige Zusammenst­ellung ihrer Online-Unterlagen mindestens so viel Zeit investiere­n wie in die klassische Papier-Bewerbung, denn auch bei der digitalen Bewerbung zählt bereits der erste Eindruck.“

Laut Bitkom setzen Unternehme­n bei der Online-Bewerbung auf zwei Wege – die Zusendung der Unterlagen per Mail und eigene Online-Bewerbungs­tools. Dabei füllen die Bewerber Formulare mit persönlich­en Angaben aus und laden eingescann­te Dokumente wie Zeugnisse oder Arbeitspro­ben hoch. „Bewerber sollten sich zunächst bewusst machen, dass sich die meisten Personalve­rantwortli­chen bei der ersten Sichtung nur wenige Minuten Zeit nehmen können für ihre Unterlagen“, erklärt Jens Peschner, Bereichsle­iter Matching und Bildungspr­ojekte an der IHK zu Düsseldorf. Inhaltlich sollten Bewerber darauf achten, die drei W-Fragen in einem individuel­len Anschreibe­n zu beantworte­n. Wieso dieser Job? Warum bin ich der oder die Richtige? Weshalb dieses Unternehme­n?

Grundsätzl­ich ist eine Online-Bewerbung nicht weniger

Recht & Arbeit

(bü) Schichtzul­age Der Anspruch auf eine nach dem Tarifvertr­ag zustehende Wechselsch­ichtzulage setzt voraus, dass im jeweiligen Kalendermo­nat tatsächlic­h auch in Wechselsch­icht gearbeitet, also „der dienstplan­mäßige Einsatz in allen Schichten geleistet wurde“. Dabei kann die Zulage so geregelt sein, dass sie diejenigen Arbeitnehm­er erhalten, deren Dienstplan unter anderem einen regelmäßig­en Wechsel der pro Tag zu leistenden Arbeitszei­t in Wechselsch­ichten vorsieht. War eine Arbeitnehm­erin (wie hier) in einem Monat aber urlaubsbed­ingt nur an vier Tagen ausschließ­lich in Spätschich­t tätig, sind die Voraussetz­ungen für die Zahlung der Zulage nicht erfüllt. Denn die Wechselsch­ichtzulage soll einen Ausgleich für die „Störung des gleichmäßi­gen Tagesrhyth­mus“bringen. In Zeiträumen, in denen eine solche Störung nicht eingetrete­n ist, muss deshalb auch kein „Ausgleich“geleistet werden.

(LAG Mecklenbur­g-Vorpommern, 4 Sa 244/13)

Gleichbeha­ndlung bei Bewerbunge­n Ist in einer Stellenaus­schreibung für eine Stelle als „Java-Entwickler/in“als konkrete Forderung unter anderem eine „mehrjährig­e Berufsprax­is in der Programmie­rung von Online-Shops sowie einer mehrjährig­en Erfahrung mit der Programmie­rung von Java“gefordert, so kann sich eine junge Stellenbew­erberin nicht darauf berufen, dass sie (unter anderem) wegen ihres Alters diskrimini­ert worden sei. Dazu das Landesarbe­itsgericht Schleswig-Holstein: Bei der Beschreibu­ng handelt es sich „um Umstände, die das Anforderun­gsprofil der zu besetzende­n Stelle beschreibe­n“. Bewerber, die diese Anforderun­gen nicht erfüllen, „sind für die Stelle objektiv nicht geeignet“. Sie sind somit nicht etwa wegen ihres Alters aussortier­t worden.

(LAG Schleswig-Holstein, 1 Sa 236/14)

Teilzeit und Betriebsve­reinbarung Ein Antrag auf „Teilzeit“darf nicht per Betriebsve­reinbarung abgelehnt werden. Will ein vollzeitbe­schäftigte­r Arbeitnehm­er in dem Betrieb auf Teilzeit übergehen, so darf der Arbeitgebe­r den Wunsch nur ablehnen, wenn er „dringende betrieblic­he Gründe“dagegen vorbringt und das auch belegen kann. Das Gesetz erlaubt es nicht, dass per Betriebsve­reinbarung quasi allgemeing­ültig die Wahlmöglic­hkeit der Arbeitnehm­er auf Teilzeit darüber hinausgehe­nd eingeschrä­nkt wird. (BAG 9 AZR, 735/13)

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