So klappt es mit dem Job aus dem Netz
Die klassische Bewerbungsmappe läuft aus, denn die Mehrheit der Unternehmen fordert eine digitale Bewerbung. Diese sollte mit derselben Sorgfalt erstellt werden wie eine Mappe.
Ob E-Mail oder Online-Tool – immer mehr Firmen bevorzugen die Bewerbung per Internet. Laut Angaben des Digitalverbands Bitkom wünscht nur noch jedes vierte Unternehmen schriftliche Bewerbungsunterlagen. Mehr als doppelt so viele Personalchefs setzen auf Online-Bewerbungen – Tendenz steigend. „Die Digitalisierung der Wirtschaft erfasst alle Branchen und alle Abteilungen der Unternehmen. Jetzt wird auch das Personalwesen digitalisiert“, sagt BitkomHauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Bewerber sollten in die richtige Zusammenstellung ihrer Online-Unterlagen mindestens so viel Zeit investieren wie in die klassische Papier-Bewerbung, denn auch bei der digitalen Bewerbung zählt bereits der erste Eindruck.“
Laut Bitkom setzen Unternehmen bei der Online-Bewerbung auf zwei Wege – die Zusendung der Unterlagen per Mail und eigene Online-Bewerbungstools. Dabei füllen die Bewerber Formulare mit persönlichen Angaben aus und laden eingescannte Dokumente wie Zeugnisse oder Arbeitsproben hoch. „Bewerber sollten sich zunächst bewusst machen, dass sich die meisten Personalverantwortlichen bei der ersten Sichtung nur wenige Minuten Zeit nehmen können für ihre Unterlagen“, erklärt Jens Peschner, Bereichsleiter Matching und Bildungsprojekte an der IHK zu Düsseldorf. Inhaltlich sollten Bewerber darauf achten, die drei W-Fragen in einem individuellen Anschreiben zu beantworten. Wieso dieser Job? Warum bin ich der oder die Richtige? Weshalb dieses Unternehmen?
Grundsätzlich ist eine Online-Bewerbung nicht weniger
Recht & Arbeit
(bü) Schichtzulage Der Anspruch auf eine nach dem Tarifvertrag zustehende Wechselschichtzulage setzt voraus, dass im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich auch in Wechselschicht gearbeitet, also „der dienstplanmäßige Einsatz in allen Schichten geleistet wurde“. Dabei kann die Zulage so geregelt sein, dass sie diejenigen Arbeitnehmer erhalten, deren Dienstplan unter anderem einen regelmäßigen Wechsel der pro Tag zu leistenden Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht. War eine Arbeitnehmerin (wie hier) in einem Monat aber urlaubsbedingt nur an vier Tagen ausschließlich in Spätschicht tätig, sind die Voraussetzungen für die Zahlung der Zulage nicht erfüllt. Denn die Wechselschichtzulage soll einen Ausgleich für die „Störung des gleichmäßigen Tagesrhythmus“bringen. In Zeiträumen, in denen eine solche Störung nicht eingetreten ist, muss deshalb auch kein „Ausgleich“geleistet werden.
(LAG Mecklenburg-Vorpommern, 4 Sa 244/13)
Gleichbehandlung bei Bewerbungen Ist in einer Stellenausschreibung für eine Stelle als „Java-Entwickler/in“als konkrete Forderung unter anderem eine „mehrjährige Berufspraxis in der Programmierung von Online-Shops sowie einer mehrjährigen Erfahrung mit der Programmierung von Java“gefordert, so kann sich eine junge Stellenbewerberin nicht darauf berufen, dass sie (unter anderem) wegen ihres Alters diskriminiert worden sei. Dazu das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Bei der Beschreibung handelt es sich „um Umstände, die das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle beschreiben“. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, „sind für die Stelle objektiv nicht geeignet“. Sie sind somit nicht etwa wegen ihres Alters aussortiert worden.
(LAG Schleswig-Holstein, 1 Sa 236/14)
Teilzeit und Betriebsvereinbarung Ein Antrag auf „Teilzeit“darf nicht per Betriebsvereinbarung abgelehnt werden. Will ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in dem Betrieb auf Teilzeit übergehen, so darf der Arbeitgeber den Wunsch nur ablehnen, wenn er „dringende betriebliche Gründe“dagegen vorbringt und das auch belegen kann. Das Gesetz erlaubt es nicht, dass per Betriebsvereinbarung quasi allgemeingültig die Wahlmöglichkeit der Arbeitnehmer auf Teilzeit darüber hinausgehend eingeschränkt wird. (BAG 9 AZR, 735/13)