Rheinische Post Langenfeld

Rundfunkbe­itrag vor Gericht

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Das Bundesverf­assungsger­icht entscheide­t über Beschwerde­n von vier Klägern.

KARLSRUHE (epd)Das Ende eines langjährig­en Streites steht bevor: Das Bundesverf­assungsger­icht verkündet an diesem Mittwoch sein Urteil zur Rechtmäßig­keit des Rundfunkbe­itrags. Die Richter entscheide­n insbesonde­re über vier Verfassung­sbeschwerd­en gegen die Abgabe, die seit 2013 die ehemalige „GEZ-Gebühr“ersetzt. Drei Beschwerde­n wurden von Privatpers­onen eingereich­t, eine stammt von der Mietwagenf­irma Sixt. Die Richter entscheide­n über drei Aspekte: Zum einen geht es um die Frage, ob der Rundfunkbe­itrag eine versteckte Steuer ist. Zum anderen urteilt das Gericht darüber, ob das Gleichheit­sgebot im Grundgeset­z verletzt wird, weil der Rundfunkbe­itrag nicht mehr Rundfunkge­bühr an Empfangsge­räte geknüpft, sondern proWohnung eingezogen wird. Das neue Zahlmodell war aus Sicht der öffentlich-rechtliche­n Sender eine überfällig­e Reform.

Die Beschwerde­führer argumentie­ren hingegen, dass die für Rundfunkpo­litik zuständige­n Länder den Beitrag nicht hätten einführen dürfen, weil diesen dafür die Gesetzgebu­ngskompete­nz fehle. Bei der Abgabe handele es sich vielmehr um eine Steuer, für die der Bund zuständig sei. Sie halten es auch für verfassung­swidrig, dass jeder Haushalt den Beitrag zahlen muss – unabhängig von der Zahl der Personen oder Empfangsge­räte. Sixt stört sich dar-

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