Rundfunkbeitrag vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Beschwerden von vier Klägern.
KARLSRUHE (epd)Das Ende eines langjährigen Streites steht bevor: Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch sein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Die Richter entscheiden insbesondere über vier Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe, die seit 2013 die ehemalige „GEZ-Gebühr“ersetzt. Drei Beschwerden wurden von Privatpersonen eingereicht, eine stammt von der Mietwagenfirma Sixt. Die Richter entscheiden über drei Aspekte: Zum einen geht es um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer ist. Zum anderen urteilt das Gericht darüber, ob das Gleichheitsgebot im Grundgesetz verletzt wird, weil der Rundfunkbeitrag nicht mehr Rundfunkgebühr an Empfangsgeräte geknüpft, sondern proWohnung eingezogen wird. Das neue Zahlmodell war aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender eine überfällige Reform.
Die Beschwerdeführer argumentieren hingegen, dass die für Rundfunkpolitik zuständigen Länder den Beitrag nicht hätten einführen dürfen, weil diesen dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Bei der Abgabe handele es sich vielmehr um eine Steuer, für die der Bund zuständig sei. Sie halten es auch für verfassungswidrig, dass jeder Haushalt den Beitrag zahlen muss – unabhängig von der Zahl der Personen oder Empfangsgeräte. Sixt stört sich dar-