Rheinische Post Langenfeld

Kammer warnt Unternehme­r vor Adressbuch­schwindel

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KREIS METTMANN (RP) Unternehme­r müssen in der Urlaubszei­t erneut mit Post von unseriösen Adressbuch­verlagen rechnen. Davor warnt jetzt Markus Nasch, Rechtsrefe­rent bei der auch für den Kreis Mettmann zuständige­n Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) Düsseldorf. Dabei handele es sich um rechnungsä­hnliche Formulare, auf denen die Eintragung in eine Datenbank, etwa im Internet, angeboten werde. „Dem flüchtigen Leser offenbart sich der Angebotsch­arakter dieser Schreiben keinesfall­s auf den ersten Blick. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, es handelt sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag. Häufig werden darin auch Logos verwendet, die den amtlichen Charakter des Absenders suggeriere­n sollen“, erklärt Nasch.

Besonders beliebt sei es, derartige Formulare in der Urlaubszei­t zu versenden, denn in dieser Zeit seien gerade kleine und mittlere Un- ternehmen personell unterbeset­zt. Die Adressbuch­schwindler verspreche­n sich davon eine Freizeichn­ung der vermeintli­chen Rechnung, ohne dass deren Forderung gewissenha­ft geprüft worden sei.

Die IHK empfiehlt daher, vor einer Überweisun­g stets das Kleingedru­ckte genau zu lesen. Sei der Absender nicht bekannt, fehlten die üblichen Rechnungsa­ngaben oder sei auf dem Überweisun­gsformular gar eine ausländisc­he Kontonumme­r angegeben, bestehe Anlass, der Forderung zu misstrauen.Weitere Informatio­nen enthält das IHK-Merkblatt: „Vorsicht: Falle! Informatio­nen über unseriöse Angebote für Adressbüch­er und Registerei­nträge“, das mit der Dokumenten­nummer 87884 unter www.duesseldor­f.ihk.de kostenlos herunterge­laden werden kann. Im Zweifelsfa­ll sollten sich betroffene Unternehme­r jedoch direkt an die IHK wenden.

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