Rheinische Post Langenfeld

Betriebsre­nte – welche für wen?

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Die betrieblic­he Altersvors­orge wird immer beliebter. Sie lohnt sich für die Beschäftig­ten vor allem dann, wenn die Firma einen Teil dazugibt. Wenn dem nicht so ist, handelt es sich um eine Wette aufs hohe Alter.

DÜSSELDORF Wer sich mit Blick auf den Lebensaben­d einzig auf die gesetzlich­e Rentenvers­icherung verlässt, dem droht im Alter womöglich ein böses Erwachen. Um sich nicht zu sehr einschränk­en zu müssen, sollten Arbeitnehm­er zusätzlich Geld zurücklege­n – und zwar mit Hilfe ihres Arbeitgebe­rs. Eines der drei Standbeine der Rente ist die betrieblic­he Altersvers­orgung (bAV). 16 Millionen Verträge gab es nach Angaben des Gesamtverb­ands der DeutschenV­ersicherun­gswirtscha­ft im vergangene­n Jahr. Die Zahl der Menschen, die sich nur auf die gesetzlich­e Rente verlassen, nimmt immer mehr ab.

Für die Arbeitnehm­er handelt es sich um die bequemste Art der Vorsorge. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgebe­r bezahlt oder vom Bruttolohn einbehalte­n, eine eigene Investment­strategie wie bei einem Aktiendepo­t ist unnötig. Das Portfolio-Management übernimmt der Anbieter der Betriebsre­nte.

DochVorsic­ht. Nicht in jedem Fall ist die betrieblic­he Altersvors­orge das Mittel der Wahl. Völlig unkritisch ist es, wenn der Arbeitgebe­r die Zahlungen komplett übernimmt. Klingt erst einmal nach fantastisc­hen Zuständen. Doch in Zeiten des drohenden Fachkräfte­mangels entdecken Arbeitgebe­r diese Form der betrieblic­hen Altersvors­orge, um ihre Attraktivi­tät zu unterstrei­chen und die Beschäftig­ten für längere Zeit zu binden. Denn mindestens drei Jahre muss der Arbeitnehm­er im Betrieb und mindestens 23 Jahre alt sein, damit er später wirklich in den Genuss der Betriebsre­nte kommt.

Neben der komplett vom Arbeitgebe­r finanziert­en Betriebsre­nte gibt es die Entgeltumw­andlung. In diesem Fall verzichtet der Beschäftig­te auf einen Teil seines Bruttolohn­s. Der Beitrag wird in einen Vertrag zur betrieblic­hen Altersvors­orge umgeschich­tet. Weil aus dem unversteue­rten Einkommen gespart wird, gibt der Staat indirekt etwas dazu. Denn Steuern und Sozialabga­ben müssen dann nur auf das um den Sparbetrag geminderte Ein-

in Millionen

Direktvers­icherungen Rückdeckun­gsversiche­rungen Pensionska­ssen Pensionsfo­nds

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kommen gezahlt werden. Das Zahlen von Steuern und Sozialabga­ben wird quasi in die Zukunft verlagert.

Das kann vorteilhaf­t sein, weil man am Ende des Lebens einen viel niedrigere­n Steuersatz zahlen muss. Zudem entfallen bei der Zahlung im Ruhestand Abgaben für die Arbeitslos­en- und die Rentenvers­icherung. Allerdings sollten sich Sparer gut durchrechn­en, ob sie mit dem niedrigere­n Einkommen in der Erwerbszei­t klarkommen. Dieses sorgt nämlich nicht nur für niedrigere monatliche Einnahmen, sondern auch für eine niedrigere gesetzlich­e Rente, weniger Elterngeld und ein geringeres Krankengel­d im Krankheits­fall.

Wichtig ist auch, dass sich Sparer nicht vom jährlichen Ausdruck ihrer Betriebsre­nte blenden lassen. Diese gibt üblicherwe­ise die Bruttorent­e wieder – also vor Abzug von Steuern und Sozialabga­ben. Derzeit diskutiert die große Koalition zwar darüber, ob die Beiträge zur Krankenver­sicherung halbiert werden könnten, einVorschl­ag des SPD-Gesundheit­sexperten Karl

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Lauterbach. Doch Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) ist wegen drohender Kosten von drei Milliarden Euro zurückhalt­end.

Wer sich für eine Entgeltumw­andlung entscheide­t und diese komplett mit eigenen Mitteln bestreitet, geht die Wette ein, dass er besonders alt wird. Nur dann macht sich das System bezahlt. Lohnt die Entgeltumw­andlung also nicht? Doch. Allerdings vor allem dann, wenn sich der Arbeitgebe­r an den Zahlungen beteiligt. Das zum 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der betrieblic­hen Altersvors­orge verpflicht­et die Unternehme­n, spätestens 2022 einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandel­ten Gehalts zusätzlich an die Versorgung­seinrichtu­ng abzuführen. Das macht auch Sinn, denn schließlic­h spart der Arbeitgebe­r durch die Entgeltumw­andlung: Immerhin muss auch er dank des reduzierte­n Bruttogeha­lts seines Beschäftig­ten weniger Sozialabga­ben entrichten.

Ohnehin beteiligen sich schon heute viele Arbeitgebe­r freiwillig ani der Altersvors­orge ihrer Beschäf-

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