Rente mit Sonderzahlungen aufbessern
Viele Bürger wollen bereits mit 63 in Rente gehen. Doch die Abschläge, die sie dann in Kauf nehmen müssen, sind hoch. Aber das lässt sich in Teilen ausgleichen. Die Zusatzbeiträge kann man bei der Steuererklärung geltend machen.
DÜSSELDORF Wovon sprechen 59-jährige Manager abends bei einem Glas Bier mit früheren Studienfreunden? Einem frühen Renteneintritt ohne Abschläge. „Ich will ab 63 in Rente gehen können, ohne dass es zu teuer wird“, sagt der Geschäftsführer eines kleinen Verbandes, „wenn ich dafür Ersparnisse einsetzen kann, wäre das gut.“ Sonderzahlung an die Rentenversicherung … bringt so viele ExtraRentenpunkte Für einen 1958 geborenen West-Versicherten, der im Jahr 2021 mit 63 vorzeitig in Rente gehen will brutto, vor Steuern und Kranken- und Pflegeversicherung zahlungen möglich sind, müssen sie vorher einen Antrag auf „Ausgleich der Rentenminderung“stellen. Dann erhalten sie eine „besondere Rentenauskunft“, aus der sie entnehmen, wieviel Nachzahlung sie leisten können. Der Clou: Wer einzahlt, ist nicht verpflichtet, frühzeitig in Rente zu gehen – dann steigt nur die Rente.
Wann lohnt sich die Nachzahlung? Als Faustregel lässt sich sagen: Je höher die Lebenserwartung, umso besser, weil der Bürger so das Geld mit Rendite zurückerhält. Je größer der Unterschied zwischen dem meist relativ hohen Steuersatz als Berufstätiger und später im Alter, desto besser. Wer mit einer Professorin verheiratet ist, für den lohnen sich Ausgleichszahlungen also möglicherweise weniger als für den Ehepartner eines Hausmannes, weil Beamte mit ihrer hohen Pension für eine ohenhin hohe Steuerlast im Alter sorgen.
Außerdem sollten die Zahlungen über mehrere Jahre gestreckt wer- … und so viel Zusatzrente im Monat den. Die Beiträge sind nur steuerlich abzugsfähig, wenn sie mit den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung den steuerlichen Höchstbetrag von beispielsweise 23.712 Euro (Ledige nach Grundtabelle) beziehungsweise 47.424 Euro (Verheiratete) im Jahr 2018 nicht überschreiten. Und wenn sie in einem einzelnen Jahr das zu versteuernde Einkommen zu stark senken, bleibt weniger Spielraum zum Steuersenken in anderen Jahren. „Man muss den Abzugsbetrag über mehrere Jahre verteilen, um optimal Steuern zu sparen“, sagt ein Steuerberater.
Was bedeutet dies? Damit eine im Dezember 1960 geborene Gutverdienerin schon mit 63 Jahren statt mit monatlich 1409 Euro nach Rentenabschlag von zwölf Prozent in Rente gehen kann, müsste sie zum Ausgleich des Rentenabschlags 48.030 Euro zahlen. Das würde ihr eine um 192 Euro höhere monatliche Rente bringen. Ist sie privat krankenversichert, steigt das Rentenplus auf 206 Euro. Ohne Berücksichtigung von Steuervorteilen ist in diesem Fall eine weitere Lebenserwartung von 21 Jahren nötig, damit sich die Investition gelohnt hat. Heute 63-jährige Frauen haben nach amtlicher Statistik aber bereits eine durchschnittliche Lebenserwartung von 23 Jahren.
Siepe hat für die 1960 geborene und privat krankenversicherte Frau eine Rentenrendite von 3,5 Prozent vor Steuern errechnet, sofern er eine jährliche Rentensteigerung von 2 Prozent berücksichtigt und die Frau 88 Jahre alt wird. Nach Steuern könnte diese Rendite sogar auf 4,4 Prozent pro Jahr steigen.
Eine andere Rechnung macht der Bund der Versicherten mit Zahlenwerten für 2017 auf: Einer Versicherten wird mitgeteilt, dass ihre Regelaltersrente 1200 Euro im Monat beträgt. Wenn die Frau drei Jahre früher in Rente geht, beträgt die Rente noch 1070 Euro. Diese lebenslange monatliche Minderung von 130 Euro (1560 Euro im Jahr) kann
sie ausgleichen, indem sie rund 35.000 Euro einzahlt. Sie müsste also 22 Jahre die Rente beziehen, damit sich die Sondereinzahlung lohnt, doch nach Steuervorteilen und wegen der steigenden Renten ist das Geld in Wahrheit schon deutlich früher zurückverdient. „Ohne Annahmen über jetzige und künftige Steuerlast lässt sich das schwer berechnen“, sagt Siepe, „aber angesichts der Nullzinsen für Sparbücher sind hohe Ausgleichszahlungen, die aus steuerlichen Gründen besser auf mehrere Jahre verteilt werden sollten, schon eine Überlegung wert“.
Für das Individuum mag das stimmen, für die Gesellschaft muss eine andere Rechnung aufgemacht werden: Wenn ab 2025 die Zahl der Beitragszahler sinkt, droht die Überlastung der künftigen Beitragszahler, weil mit den Sonderzahlungen zwar Ansprüche angehäuft werden, aber kein Geld gespart wird im Umlagesystem. „Die Last der Finanzierung trägt die junge Generation“, sagt das Beratungsportal Finanztip.