1580 Euro für Lehre auf dem Bau
Eine Studie vergleicht, was Azubis verdienen. Vor allem im Osten gibt es wenig Geld.
DÜSSELDORF Auszubildende auf dem Bau und in der Metallindustrie verdienen das meiste Geld. Im Vergleich mit anderen Branchen wie etwa dem Hotelgewerbe unterscheiden sich die Vergütungen im gleichen Lehrjahr um mehrere hundert Euro – je nachdem, ob der Ausbildungsbetrieb im Osten oder Westen liegt. Das ist das Ergebnis einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die in 16 Tarifbranchen den Verdienst von Azubis verglichen hat. So bekommt ein Lehrling im ersten Jahr in einem Kfz-Betrieb in Thüringen 610 Euro, während ein Azubi in einer westdeutschen Baufirma im vierten Jahr 1580 Euro verdient.
Die Studie unterteilt die Branchen in drei Gruppen. Zwischen 900 und 1000 Euro verdienen Azubis unter anderem im Bank- und Versicherungswesen, im öffentlichen Dienst und in der chemischen Industrie. Die Metallindustrie zahlt als einzige Branche bereits im ersten Lehrjahr mehr als 1000 Euro. In der Textilindustrie gibt es knapp 900 Euro, im Einzelhandel 785 Euro und im pri- vaten Transportgewerbe 735 Euro. In der Gruppe mit den niedrigsten Ausbildungsvergütungen von weniger als 700 Euro liegen ausschließlich Tarife aus dem Osten. Hier gibt es Differenzen von bis zu 300 Euro zu den Vergütungen westdeutscher Kollegen, die auch mit steigenden Lehrjahren weiter bestehen bleiben. Besonders groß sind die Unterschiede in der Hotelbranche (250 Euro) und im Baugewerbe (285 Euro). Lehrlinge haben zwar ein Recht auf eine sogenannte„angemesseneVergütung“, nicht aber auf den Mindestlohn. Offiziell bekommen sie keinen Lohn, sondern eine Arbeitsvergütung. Deshalb spielt es dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Böckler-Stiftung zufolge für Auszubildende eine große Rolle, ob ihr Betrieb nach Tarif zahlt oder nicht. Ist letzteres der Fall, darf die Vergütung höchstens 20 Prozent unter den tariflich festgelegten Bezahlung liegen. In der wachsenden Anzahl nicht-tarifgebundener Betriebe würden jedoch häufig deutlich niedrigere Vergütungen gezahlt, erklärte der Leiter des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, Thorsten Schulten. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist sinnvoll, um Missbrauch bei Betrieben, die außerhalb des Tarifvertragssystems stehen, vorzubeugen.“
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, eine Mindestvergütung für Azubis festzulegen. Wie hoch diese sein soll, steht allerdings bislang noch nicht fest.