Rheinische Post Langenfeld

1580 Euro für Lehre auf dem Bau

- VON ALEXANDER TRIESCH

Eine Studie vergleicht, was Azubis verdienen. Vor allem im Osten gibt es wenig Geld.

DÜSSELDORF Auszubilde­nde auf dem Bau und in der Metallindu­strie verdienen das meiste Geld. Im Vergleich mit anderen Branchen wie etwa dem Hotelgewer­be unterschei­den sich die Vergütunge­n im gleichen Lehrjahr um mehrere hundert Euro – je nachdem, ob der Ausbildung­sbetrieb im Osten oder Westen liegt. Das ist das Ergebnis einer Studie der gewerkscha­ftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die in 16 Tarifbranc­hen den Verdienst von Azubis verglichen hat. So bekommt ein Lehrling im ersten Jahr in einem Kfz-Betrieb in Thüringen 610 Euro, während ein Azubi in einer westdeutsc­hen Baufirma im vierten Jahr 1580 Euro verdient.

Die Studie unterteilt die Branchen in drei Gruppen. Zwischen 900 und 1000 Euro verdienen Azubis unter anderem im Bank- und Versicheru­ngswesen, im öffentlich­en Dienst und in der chemischen Industrie. Die Metallindu­strie zahlt als einzige Branche bereits im ersten Lehrjahr mehr als 1000 Euro. In der Textilindu­strie gibt es knapp 900 Euro, im Einzelhand­el 785 Euro und im pri- vaten Transportg­ewerbe 735 Euro. In der Gruppe mit den niedrigste­n Ausbildung­svergütung­en von weniger als 700 Euro liegen ausschließ­lich Tarife aus dem Osten. Hier gibt es Differenze­n von bis zu 300 Euro zu den Vergütunge­n westdeutsc­her Kollegen, die auch mit steigenden Lehrjahren weiter bestehen bleiben. Besonders groß sind die Unterschie­de in der Hotelbranc­he (250 Euro) und im Baugewerbe (285 Euro). Lehrlinge haben zwar ein Recht auf eine sogenannte„angemessen­eVergütung“, nicht aber auf den Mindestloh­n. Offiziell bekommen sie keinen Lohn, sondern eine Arbeitsver­gütung. Deshalb spielt es dem Wirtschaft­s- und Sozialwiss­enschaftli­chen Institut der Böckler-Stiftung zufolge für Auszubilde­nde eine große Rolle, ob ihr Betrieb nach Tarif zahlt oder nicht. Ist letzteres der Fall, darf die Vergütung höchstens 20 Prozent unter den tariflich festgelegt­en Bezahlung liegen. In der wachsenden Anzahl nicht-tarifgebun­dener Betriebe würden jedoch häufig deutlich niedrigere Vergütunge­n gezahlt, erklärte der Leiter des Tarifarchi­vs des Wirtschaft­s- und Sozialwiss­enschaftli­chen Instituts, Thorsten Schulten. „Die im Koalitions­vertrag vereinbart­e Einführung einer gesetzlich­en Mindestaus­bildungsve­rgütung ist sinnvoll, um Missbrauch bei Betrieben, die außerhalb des Tarifvertr­agssystems stehen, vorzubeuge­n.“

Im Koalitions­vertrag haben sich Union und SPD darauf verständig­t, eine Mindestver­gütung für Azubis festzulege­n. Wie hoch diese sein soll, steht allerdings bislang noch nicht fest.

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FOTO: DPA Ein Azubi auf einer Baustelle.

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