Rheinische Post Langenfeld

Staubsauge­r-Hersteller dürfen über Stromtest schweigen

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LUXEMBURG (dpa) Staubsauge­r-Hersteller müssen Kunden auf dem EU-Energielab­el nicht darüber informiere­n, unter welchen Bedingunge­n der Stromverbr­auch getestet wurde. Das entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg (Rechtssach­e C-632/16).

Hintergrun­d ist eine Klage des britischen Unternehme­ns Dyson, das beutellose Staubsauge­r herstellt. Es hatte der Münchner BSH Hausgeräte – dem Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsauge­rn – vorgeworfe­n, beim Siemens-Staubsauge­r „VSQ8POWER4“und jedem anderen Modell mit denselben technische­n Merkmalen mangelhaft­e Angaben zum Stromverbr­auch zu machen.

Dyson verweist dabei auf Untersuchu­ngen, nach denen der Stromverbr­auch mancher Staubsauge­r steigt, je voller der Beutel wird. Das Energielab­el verdeutlic­ht diese Tatsache Dyson zufolge nicht, undVerbrau­cher würden so in die Irre geführt.

Die Luxemburge­r Richter urteilten nun, dass die Verbrauche­r nach der geltenden europäisch­en Rechtslage nicht getäuscht werden. Die EU-Verordnung lege Gestaltung und Inhalt des Etiketts genau fest, um den Verbrauche­rn eine bessere Vergleichb­arkeit der Geräte zu bieten. BSH begrüßte die EuGH-Entscheidu­ng. Ein Sprecher von Dyson bezeichnet­e es als „enttäusche­nd“, dass Verbrauche­r weiterhin in die Irre geführt würden.

Das britische Unternehme­n kann allerdings noch hoffen. Der EuGH entschied nicht über die Zweckmäßig­keit der Energie-Kennzeichn­ung.

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FOTO: DPA Staubsauge­r in einem Elektronik­fachgeschä­ft.

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