Staubsauger-Hersteller dürfen über Stromtest schweigen
LUXEMBURG (dpa) Staubsauger-Hersteller müssen Kunden auf dem EU-Energielabel nicht darüber informieren, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch getestet wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-632/16).
Hintergrund ist eine Klage des britischen Unternehmens Dyson, das beutellose Staubsauger herstellt. Es hatte der Münchner BSH Hausgeräte – dem Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsaugern – vorgeworfen, beim Siemens-Staubsauger „VSQ8POWER4“und jedem anderen Modell mit denselben technischen Merkmalen mangelhafte Angaben zum Stromverbrauch zu machen.
Dyson verweist dabei auf Untersuchungen, nach denen der Stromverbrauch mancher Staubsauger steigt, je voller der Beutel wird. Das Energielabel verdeutlicht diese Tatsache Dyson zufolge nicht, undVerbraucher würden so in die Irre geführt.
Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass die Verbraucher nach der geltenden europäischen Rechtslage nicht getäuscht werden. Die EU-Verordnung lege Gestaltung und Inhalt des Etiketts genau fest, um den Verbrauchern eine bessere Vergleichbarkeit der Geräte zu bieten. BSH begrüßte die EuGH-Entscheidung. Ein Sprecher von Dyson bezeichnete es als „enttäuschend“, dass Verbraucher weiterhin in die Irre geführt würden.
Das britische Unternehmen kann allerdings noch hoffen. Der EuGH entschied nicht über die Zweckmäßigkeit der Energie-Kennzeichnung.