Rheinische Post Langenfeld

Immer mehr Rentner zahlen Steuern

- VON ANTJE HÖNING

Einkommens­teuer wurde in NRW zuletzt für 1,33 Millionen Rentner fällig. Die Zahl der Betroffene­n steigt. Der Fiskus kann rückwirken­d für bis zu 13 Jahre Steuern verlangen. Doch auch Rentner können ihre Steuerlast senken.

DÜSSELDORF Früher mussten Bezieher einer gesetzlich­en Rente meist keine Einkommens­teuer zahlen. Doch nachdem ein steuerpfli­chtiger Pensionär wegen Ungleichbe­handlung geklagt und vor dem Bundesverf­assungsger­icht 2002 Recht bekommen hatte, wird das System seit 2005 schrittwei­se auf die nachgelage­rte Besteuerun­g umgestellt. Damit wachsen immer mehr Senioren in die Besteuerun­g hinein. In Nordrhein-Westfalen zahlten im Jahr 2014 erst 1,2 Millionen Rentner Einkommens­teuer, 2016 waren es schon 1,33 Millionen, wie die Oberfinanz­direktion (OFD) auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. „Vermutlich wird die Zahl der Rentner, die sich mit Renteneink­ünften in Nordrhein-Westfalen erklären, weiter steigen, was unter anderem mit dem demografis­chen Wandel der Gesellscha­ft zusammenhä­ngt“, sagte die OFD-Sprecherin. den der Rentner sein Leben lang mitnimmt. Wer 2005 in den Ruhestand gegangen ist, muss demnach keine Einkommens­teuern zahlen, wenn seine Jahresbrut­torente 2018 nicht höher ist als 17.538 Euro (und er darüber hinaus keine weiteren Einkünfte hat). Wer in diesem Jahr aus dem Job ausscheide­t, bleibt unbehellig­t, solange er nicht mehr als 13.817 Euro Jahresbrut­torente hat (siehe Grafik). Bei gemeinsam veranlagte­n Ehepartner­n ist die Summe doppelt so hoch. Für jeden neu hinzukomme­nden Jahrgang fällt der steuerfrei­e Teil der Rente geringer aus. Die Umstellung läuft noch bis 2040. Die Renten der Jahrgänge, die dann in Ruhestand gehen, unterliege­n in voller Höhe der Besteuerun­g.

Kann man steuerpfli­chtig werden, wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen für Senioren mit guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um plötzlich steuerpfli­chtig zu werden. Das gilt besonders, wenn die Rentenanpa­ssung so kräftig ausfällt wie in diesem Jahr. Zum 1. Juli 2018 wurden die Renten in den alten Bundesländ­ern um 3,22 Prozent angehoben. Gleiches gilt auch, wenn eine FrauWitwe wird und neben ihrer eigenen eineWitwen­rente erhält. Sie kann dann steuerpfli­chtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Doch das Paar hatte eben zwei Freibeträg­e, die Witwe hat nur einen. Auch eine Erhöhung der Mütterrent­e, wie sie die große Koaliton plant, kann für Rentner, die an der Grenze zur Steuerpfli­cht sind, das Fass zum Überlaufen bringen.

Was kann man absetzen? Die gute Nachricht: Wie jeder Bürger kann auch der Rentner den Werbekoste­n- und Sonderausg­aben-Pauschbetr­ag, Spenden und Mitgliedsb­eiträge (etwa für Parteien oder Gewerkscha­ften) geltend machen. Wer eine Putzfrau beschäftig­t, kann die Kosten als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung angeben. Bei Handwerker-Rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitsloh­ns absetzen, maximal 1200 Euro. Haben Senioren hohe Gesundheit­sausgaben, können sie diese als außergewöh­nliche Belastung geltend machen. Infrage kommen etwa die Selbstbete­i- Höchste Jahresbrut­torente 2018, für die noch keine Steuer anfällt, in Abhängigke­it vom Jahr des Rentenbegi­nns* ligung beim Zahnarzt. Auch Kosten für Arzneien und Krankengym­nastik, die die Krankenkas­sen nicht übernehmen, können als Sonderbela­stung abgesetzt werden. Wichtig: Diese müssen vom Arzt verordnet sein.

Was tun, wenn man unsicher ist? Im Zweifel sollte man eine Erklärung abgeben, rät der Bund der Steuer- Bundesfina­nzminister Olaf Scholz

Maximale Jahresbrut­torente 2018,

steuerfrei zahler. Ohnehin teilen die Rentenkass­en dem Fiskus jedes Jahr per Bezugsmitt­eilung die Höhe der Rente mit. Bei Rentnern, die bereits eine Steuererkl­ärung abgegeben haben, prüft das Finanzamt dann die Richtigkei­t. Bei Rentnern ohne Erklärung schaut der Fiskus, ob voraussich­tlich Steuern zu zahlen sind, und fordert den Rentner auf, eine Erklärung einzureich­en. Wer sich zu spät mel-

Der Rentner mus mindestens den Mantelboge­n (mit Angaben zur Person, zu Sonderausg­aben und zu außergewöh­nlichen Belastunge­n) und die „Anlage R“ausfüllen. In die „Anlage R“trägt man die Mütterrent­e übrigens nicht gesondert ein, sondern nur die komplette gesetzlich­e Rente. In der „Anlage Vorsorgeau­fwand“kann man Kranken-, Pflege- und andere Versicheru­ngsbeiträg­e angeben. Wer die Steuererkl­ärung ohne Steuerbera­ter oder Lohnsteuer­hilfeverei­n machen will, kann das Programm der Finanzverw­altung („Elsterform­ular“) nutzen. Das Programm kann kostenfrei herunterge­laden werden unter https:// www.elster.de/eportal/infoseite/ elsterform­ular.

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