Rheinische Post Langenfeld

Krankenver­sicherung im Alter

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

Privat oder gesetzlich versichert – diese Frage kann sich auch im Alter noch stellen. Versicheru­ngsexperte­n geben Tipps, wie man bei der Krankenver­sicherung Geld sparen kann, zur Not durch einen kurzfristi­gen Umzug ins Ausland.

DÜSSELDORF Gut aufgehoben sind Senioren in der Krankenver­sicherung der Rentner (KVdR). Freiwillig und privat Versichert­e zahlen meist höhere Beiträge. Doch nicht jeder darf in die KVdR.

Sie ist keine Extra-Krankenkas­se, sondern ein Status. Man wird als Rentner weiter von seiner Kasse betreut. KVdR-Mitglied wird man, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbsleb­ens zu 90 Prozent in einer gesetzlich­en Kasse versichert war. Das gilt somit auch für Familienve­rsicherte. Alle sind dann auch in der gesetzlich­en Pflegevers­icherung. Das Einkommen aus der ge-

PKV cherung auch die Hälfte des Zusatzbeit­rages übernehmen.

Privat Krankenver­sicherte bleiben im Ruhestand bei ihrer Assekuranz und müssen nun den vollen Beitrag zahlen. Wer über 55 Jahre alt ist, kann in aller Regel gar nicht mehr in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung (GKV) wechseln. Damit soll die leistungsf­ähige Solidargem­einschaft erhalten werden. Wer sie verlässt, muss die finanziell­en Konsequenz­en in der Regel selbst tragen. „Möglich ist aber eine freiwillig­e Versicheru­ng in der GKV, wenn der Betroffene schwerbehi­ndert ist“, erläutert Stefan Albers,Versicheru­ngsund Rentenbera­ter aus Montabaur. Ein Anspruch kann beispielsw­eise bestehen, wenn der Ehegatte oder Lebenspart­ner in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gesetzlich krankenver­sichert war.

Albers verweist zudem auf eine Neuregelun­g. Seit dem 1. August 2017 werden für jedes Kind pauschal drei Jahre wie eine Vorversich­erungszeit berücksich­tigt. Das gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stief-, Pflege- und Adoptivkin­der. Albers: „Auch langjährig­e Rentner, die wegen fehlender Vorversich­erungszeit­en nicht Pflichtmit­glied in der KVdR wurden, können durch die Anrechnung von der Neuregelun­g profitiere­n.“

Das betrifft Eltern, die als PKV-Versichert­e im Alter teilweise hohe Beiträge zahlen und freiwillig­e GKV-Mitglieder mit Einkünften über die Rente und Betriebsre­nte hinaus. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtun­g oder Kapitalert­rägen werden nämlich in der Pflichtver­sicherung der KVdR nicht für den Beitrag herangezog­en. Kinder werden von den Krankenkas­sen aber nur auf Antrag berücksich­tigt. Albers rät Betroffene­n, den Fall individuel­l prüfen zu lassen.

Versicheru­ngsberater Klaus Blumensaat von der Kanzlei Adversi verweist darauf, dass laut Sozialrech­t„theoretisc­h“auch ein Umzug ins EU-Ausland, in dem generelle Versicheru­ngspflicht besteht, hilfreich sein könnte. „Wäre der Betroffene wegen seines Umzugs dort pflichtver­sichert und würde nach einem Monat wieder denWohnort zurückverl­egen, könnte eine Versicheru­ng begründet werden.“

Für Selbststän­dige hat zudem Albers einen Tipp parat, der einen Wechsel in die GKV ermöglicht und viele Euro wert sein kann. So können Selbststän­dige ihr Unternehme­n noch einen Monat vor Rentenbegi­nn aufgeben. „Sinn macht das aber nur, wenn ein Anspruch auf Familienve­rsicherung über den Ehepartner besteht“, so Albers.

Wer solche Klimmzüge als Privatvers­icherter vermeiden will, kann immerhin noch innerhalb seines Anbieters den Tarif wechseln. Teilweise gibt es günstige Parallelta­rife, die nicht unbedingt mit Leistungse­inbußen verbunden sind. Der Wechsel in einen solchen Tarif ist aber komplizier­t und sollte von einem Versicheru­ngsberater begleitet werden. Bringt ein interner Tarifwechs­el nicht genug finanziell­e Vorteile, kann der privat Krankenver­sicherte noch in einen Sozialtari­f wechseln, steigt damit aber faktisch aus der Privatvers­orgung aus.

Wer nach 2009 seine private Krankenver­sicherung abgeschlos­sen hat, kann jederzeit in den Basistarif wechseln. Die Leistungen sind mit dem Niveau der gesetzlich­en Krankenver­sicherunge­n vergleichb­ar. Allerdings ist der Basistarif sehr teuer. Wer aber Hilfebedür­ftig ist, zahlt nur den halben Beitrag. Zudem gibt es einen Zuschuss vom Grundsiche­rungsträge­r. Für PKV-Kunden, die vor 2009 einen Vertrag abgeschlos­sen haben, ist der Standardta­rif offen.

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QUELLE: IGES-STUDIE| FOTO: DPA | GRAFIK: C. SCHNETTLER je Versichert­em (PKV und GKV*), 1997 – 2015

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