Krankenversicherung im Alter
Privat oder gesetzlich versichert – diese Frage kann sich auch im Alter noch stellen. Versicherungsexperten geben Tipps, wie man bei der Krankenversicherung Geld sparen kann, zur Not durch einen kurzfristigen Umzug ins Ausland.
DÜSSELDORF Gut aufgehoben sind Senioren in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Freiwillig und privat Versicherte zahlen meist höhere Beiträge. Doch nicht jeder darf in die KVdR.
Sie ist keine Extra-Krankenkasse, sondern ein Status. Man wird als Rentner weiter von seiner Kasse betreut. KVdR-Mitglied wird man, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent in einer gesetzlichen Kasse versichert war. Das gilt somit auch für Familienversicherte. Alle sind dann auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Einkommen aus der ge-
PKV cherung auch die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen.
Privat Krankenversicherte bleiben im Ruhestand bei ihrer Assekuranz und müssen nun den vollen Beitrag zahlen. Wer über 55 Jahre alt ist, kann in aller Regel gar nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Damit soll die leistungsfähige Solidargemeinschaft erhalten werden. Wer sie verlässt, muss die finanziellen Konsequenzen in der Regel selbst tragen. „Möglich ist aber eine freiwillige Versicherung in der GKV, wenn der Betroffene schwerbehindert ist“, erläutert Stefan Albers,Versicherungsund Rentenberater aus Montabaur. Ein Anspruch kann beispielsweise bestehen, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert war.
Albers verweist zudem auf eine Neuregelung. Seit dem 1. August 2017 werden für jedes Kind pauschal drei Jahre wie eine Vorversicherungszeit berücksichtigt. Das gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder. Albers: „Auch langjährige Rentner, die wegen fehlender Vorversicherungszeiten nicht Pflichtmitglied in der KVdR wurden, können durch die Anrechnung von der Neuregelung profitieren.“
Das betrifft Eltern, die als PKV-Versicherte im Alter teilweise hohe Beiträge zahlen und freiwillige GKV-Mitglieder mit Einkünften über die Rente und Betriebsrente hinaus. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen werden nämlich in der Pflichtversicherung der KVdR nicht für den Beitrag herangezogen. Kinder werden von den Krankenkassen aber nur auf Antrag berücksichtigt. Albers rät Betroffenen, den Fall individuell prüfen zu lassen.
Versicherungsberater Klaus Blumensaat von der Kanzlei Adversi verweist darauf, dass laut Sozialrecht„theoretisch“auch ein Umzug ins EU-Ausland, in dem generelle Versicherungspflicht besteht, hilfreich sein könnte. „Wäre der Betroffene wegen seines Umzugs dort pflichtversichert und würde nach einem Monat wieder denWohnort zurückverlegen, könnte eine Versicherung begründet werden.“
Für Selbstständige hat zudem Albers einen Tipp parat, der einen Wechsel in die GKV ermöglicht und viele Euro wert sein kann. So können Selbstständige ihr Unternehmen noch einen Monat vor Rentenbeginn aufgeben. „Sinn macht das aber nur, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung über den Ehepartner besteht“, so Albers.
Wer solche Klimmzüge als Privatversicherter vermeiden will, kann immerhin noch innerhalb seines Anbieters den Tarif wechseln. Teilweise gibt es günstige Paralleltarife, die nicht unbedingt mit Leistungseinbußen verbunden sind. Der Wechsel in einen solchen Tarif ist aber kompliziert und sollte von einem Versicherungsberater begleitet werden. Bringt ein interner Tarifwechsel nicht genug finanzielle Vorteile, kann der privat Krankenversicherte noch in einen Sozialtarif wechseln, steigt damit aber faktisch aus der Privatversorgung aus.
Wer nach 2009 seine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann jederzeit in den Basistarif wechseln. Die Leistungen sind mit dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar. Allerdings ist der Basistarif sehr teuer. Wer aber Hilfebedürftig ist, zahlt nur den halben Beitrag. Zudem gibt es einen Zuschuss vom Grundsicherungsträger. Für PKV-Kunden, die vor 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, ist der Standardtarif offen.