Rheinische Post Langenfeld

Dänische Polizei hadert mit Verschleie­rungsverbo­t

- VON ANDRÉ ANWAR

KOPENHAGEN In Dänemark ist es ab sofort strafbar, in der Öffentlich­keit Bekleidung zu tragen, die das Gesicht zu sehr verdeckt. Das Verbot zielt letztlich auf die viel diskutiert­e, in Teilen des Islam gängige Ganzkörper­verschleie­rung mit Burka und die Gesichtsve­rschleieru­ng mit Nikab. Muslimisch­e „Ersttäteri­nnen“werden mit 1000 Kronen (134 Euro) bestraft. „Wiederholu­ngstä- terinnen“müssen ab dem vierten Verstoß 10.000 Kronen (1340 Euro) zahlen. Der Vorschlag der von den Rechtspopu­listen geduldeten bürgerlich­en Minderheit­sregierung, auch Haftstrafe­n einzuführe­n, konnte nicht durchgeset­zt werden. Auch werden betroffene Frauen nicht gezwungen, den Schleier in der Öffentlich­keit abzunehmen. Sie müssen aber unverzügli­ch den öffentlich­en Raum verlassen. Damit das Gesetz, das in erster Linie auf das Tragen muslimisch­er Kopfbedeck­ungen abzielt, verfassung­skonform ist, mussten auch andere Gesichtsve­rschleieru­ngen in das Verbot aufgenomme­n werden. Zumindest grundsätzl­ich. Das Verbot bezieht sich so auch prinzipiel­l auf bestimmte Hüte, Mützen, Schals, Mundschutz, Masken, Helme und künstliche Bärte, die das Gesicht extrem verdecken.

Allen Polizisten wurde ein Handlungsl­eitfaden zur Verfügung ge- stellt, der erklären soll, was genau verboten ist und was nicht. Die Polizeigew­erkschaft kritisiert den Leitfaden. Es fehlten konkrete Beispiele. In dem Leitfaden heißt es, ein Gesicht sei bedeckt, wenn der Polizeibea­mte den Gesichtsau­sdruck, etwa ein Lächeln, nicht mehr erkennen könne.

Das Fehlen eines„anerkennun­gswürdigen Grundes“für die Bedeckung hätte dann einen Strafzette­l zur Folge. Ein konkreter Grund fehlt etwa, wenn die Gesichtsbe­deckung aus religiösen Motiven getragen wird, nicht aber wenn etwa ein Kopenhagen­er Fahrradfah­rer sich im Winter einen Schal um das Gesicht schlingt oder jemand um die Weihnachts­zeit mit einem dicken weißen Kunstrausc­hebart vor einem Einkaufsze­ntrum steht. Auch wer etwa an Halloween eine Monstermas­ke oder Ähnliches trägt, weil er zu einer Maskerade geht, muss keine Strafen fürchten.

Befürworte­r halten das Verschleie­rungsverbo­t für einen Schlag gegen die Unterdrück­ung der Frauen im Islam. Junge Mädchen könnten endlich die Schule besuchen, ohne gleich stigmatisi­ert zu werden. So werde es einfacher für sie, im Alltag akzeptiert und integriert zu werden. Gegner desVerbots befürchten, dass betroffene muslimisch­e Frauen nun in ihrenWohnu­ngen von ihren Männern oderVerwan­dten eingeschlo­ssen werden.

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