Dänische Polizei hadert mit Verschleierungsverbot
KOPENHAGEN In Dänemark ist es ab sofort strafbar, in der Öffentlichkeit Bekleidung zu tragen, die das Gesicht zu sehr verdeckt. Das Verbot zielt letztlich auf die viel diskutierte, in Teilen des Islam gängige Ganzkörperverschleierung mit Burka und die Gesichtsverschleierung mit Nikab. Muslimische „Ersttäterinnen“werden mit 1000 Kronen (134 Euro) bestraft. „Wiederholungstä- terinnen“müssen ab dem vierten Verstoß 10.000 Kronen (1340 Euro) zahlen. Der Vorschlag der von den Rechtspopulisten geduldeten bürgerlichen Minderheitsregierung, auch Haftstrafen einzuführen, konnte nicht durchgesetzt werden. Auch werden betroffene Frauen nicht gezwungen, den Schleier in der Öffentlichkeit abzunehmen. Sie müssen aber unverzüglich den öffentlichen Raum verlassen. Damit das Gesetz, das in erster Linie auf das Tragen muslimischer Kopfbedeckungen abzielt, verfassungskonform ist, mussten auch andere Gesichtsverschleierungen in das Verbot aufgenommen werden. Zumindest grundsätzlich. Das Verbot bezieht sich so auch prinzipiell auf bestimmte Hüte, Mützen, Schals, Mundschutz, Masken, Helme und künstliche Bärte, die das Gesicht extrem verdecken.
Allen Polizisten wurde ein Handlungsleitfaden zur Verfügung ge- stellt, der erklären soll, was genau verboten ist und was nicht. Die Polizeigewerkschaft kritisiert den Leitfaden. Es fehlten konkrete Beispiele. In dem Leitfaden heißt es, ein Gesicht sei bedeckt, wenn der Polizeibeamte den Gesichtsausdruck, etwa ein Lächeln, nicht mehr erkennen könne.
Das Fehlen eines„anerkennungswürdigen Grundes“für die Bedeckung hätte dann einen Strafzettel zur Folge. Ein konkreter Grund fehlt etwa, wenn die Gesichtsbedeckung aus religiösen Motiven getragen wird, nicht aber wenn etwa ein Kopenhagener Fahrradfahrer sich im Winter einen Schal um das Gesicht schlingt oder jemand um die Weihnachtszeit mit einem dicken weißen Kunstrauschebart vor einem Einkaufszentrum steht. Auch wer etwa an Halloween eine Monstermaske oder Ähnliches trägt, weil er zu einer Maskerade geht, muss keine Strafen fürchten.
Befürworter halten das Verschleierungsverbot für einen Schlag gegen die Unterdrückung der Frauen im Islam. Junge Mädchen könnten endlich die Schule besuchen, ohne gleich stigmatisiert zu werden. So werde es einfacher für sie, im Alltag akzeptiert und integriert zu werden. Gegner desVerbots befürchten, dass betroffene muslimische Frauen nun in ihrenWohnungen von ihren Männern oderVerwandten eingeschlossen werden.