Lebenslange Haft für Rentner-Mord
Das Bochumer Schwurgericht begründete sein Urteil mit DNA-Spuren.
BOCHUM (dpa) Eineinhalb Jahre nach dem brutalen Mord an einem Bochumer Rentner-Ehepaar ist ein Handwerker aus Recklinghausen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Bochumer Schwurgericht waren überzeugt, dass der 35-jährige Angeklagte im Februar 2017 eine 79-jährige Frau und ihren ein Jahr älteren Ehemann umgebracht hat. Außerdem wurde am Montag bei der Urteilsverkündung die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Kaum war das Urteil gesprochen, wurde der Angeklagte laut. Er redete dazwischen und warf Richter Josef Große Feldhaus vor, Lügen zu verbreiten. „Man will mich unschuldig einsperren“, hatte er schon vorher erklärt. Er sei kein Mörder.
Genau das sehen die Richter jedoch anders.„Im übertragenen Sinne klebt das Blut beider Opfer an den Händen des Angeklagten“, so Große Feldhaus. „Im tatsächlichen Sinne klebte es an seinen Schuhen.“In der Tat waren an den Sohlen der Turnschuhe, die der 35-Jährige bei seiner Festnahme getragen hatte, Blutspuren entdeckt worden, die von den Rentnern stammen sollen. Außerdem waren auf der Kleidung der 79-Jährigen Hautschuppen des Angeklagten sichergestellt worden.
Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte das Rentner-Ehepaar überfallen wollte, um an Geld zu kommen. „Er wollte Party machen, Drogen nehmen und sich mit Prostituierten vergnügen“, so Große Feldhaus in der Urteilsbegründung.
Die späteren Opfer waren dem 35-Jährigen bekannt. Er war mit dem Sohn befreundet, hatte unter anderem bei Renovierungsarbei- ten in der Wohnung der Senioren geholfen. Als die 79-Jährige ihn bei dem Überfall jedoch wiedererkannt habe, entschloss er sich laut Urteil, sie und ihren Mann zu töten. Bei der Tat sei der Angeklagte mit äußerster Brutalität vorgegangen. Die Frau sei geschlagen, gewürgt, getreten und erstochen worden.
Verteidiger Jens Tuschhoff hatte die DNA-Spuren bezweifelt. Bei den Blutspuren an den Turnschuhen handele es sich um Mischspuren, die nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit den Opfern zugeordnet werden könnten.
Überzeugen ließen sich die Richter jedoch nicht. Sie gehen davon aus, dass der Angeklagte einfach zwei Paar Schuhe desselben Modells besessen habe. Eins müsse er vor der Tat gekauft haben, eins nachher. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.