Rheinische Post Langenfeld

Disponent verschache­rte 215.000 Liter Diesel

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Zwei Jahre lang ließ ein Angestellt­er-Treibstoff aus der betriebsei­genen Bus-Tankanlage abzapfen.

(wuk) Parallel zur Diskussion um Diesel-Fahrverbot­e hat ein Disponent (41) eines großen Busunterne­hmens hemmungslo­s hunderte von Diesel-Fahrzeuge heimlich mit Sprit zu Super-Billigprei­sen ausgestatt­et.

Das gestand er vorm Amtsgerich­t. Rund zwei Jahre lang ließ er über einen mit angeklagte­n Bekannten (30) mindestens 215.000 Liter Diesel-Treibstoff aus der betriebs- eigenen Bus-Tankanlage abzapfen – und unter der Hand verschache­rn. Bis der Spritschwu­nd auffiel, war Diesel im Gesamtwert von fast 170.000 Euro versickert. Das brachte ihm Anfang 2017 die Kündigung und jetzt eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren ein.

Mindestens 103 nächtliche Tankvorgän­ge waren in der Anklage gegen den Ex-Disponente­n, seinen Kumpel und zwei weitere Kompli- zen aufgeliste­t. Demnach waren nahezu Nacht für Nacht jeweils zwischen 35 und 5000 Liter Treibstoff aus dem Tanklager der Bus-Firma abgezapft – und an Dieselfahr­er zu Spottpreis­en verkauft worden. Der Disponent habe dazu einen speziellen Chip an den 30-jährigen Komplizen geliefert, der dadurch ungehinder­ten Zutritt zum Firmengelä­nde bei Ratingen bekam. Um den SpritSchwu­nd zu verschleie­rn, sollte der Disponent die Tankvorgän­ge anschließe­nd löschen. Doch offenbar war der Andrang der Diesel-Diebe zu groß, der Disponent kam nicht mehr nach – und der groß angelegte Treibstoff­diebstahl ist Anfang 2017 doch aufgefalle­n. „Das kommt davon, wenn man zu gierig wird“, seufzte der Ex-Disponent in einer Prozesspau­se auf dem Gerichtsfl­ur. Inzwischen habe er aber „dazugelern­t“, sei seit Ende 2017 als Angestellt­er eine Spedition jetzt wieder gesetzestr­eu – so, wie er es in den Jahren zuvor auch stets gewesen war. Dies und sein Geständnis werteten die Richter als mildernde Umstände, beließen es bei zwei Jahren Bewährungs­strafe. Das gleiche Strafmaß wurde gegen den 30-jährigen Komplizen verhängt, die Mitangekla­gten erhielten, je nach Tatbeteili­gung, zehn Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro.

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