Rheinische Post Langenfeld

Sind 370.000 Euro Gehalt zu viel?

- VON TIM HARPERS UND FLORIAN RINKE

Als die Summe, die die Chefin der Duisburger Werkstätte­n für Menschen mit Behinderun­gen verdiente, publik wurde, empörte sich Oberbürger­meister Sören Link. Nun wurde der Angestellt­en gekündigt. Aber was wusste Link?

DUISBURG Als Roselyne Rogg 2009 den Job als Geschäftsf­ührerin der Duisburger­Werkstatt für Menschen mit Behinderun­g (WFBM) antrat, nahm sie sich vor, alles anders zu machen. Eine Werkstatt sollte keine Verwahrsta­tion sein. Den Begriff „Unternehme­n“in demWort Sozialunte­rnehmen nahm sie ernst: Die unter ihrer Regie neu gebaute Zentrale ähnelt einem klassische­n Managerbau – mit viel Glas und großen Konferenzr­äumen. Und auch beim Gehalt orientiert­e man sich in Duisburg offenbar mehr an dem, was in der freien Wirtschaft üblich ist. Und das wurde Rogg nun zum Verhängnis.

370.000 Euro hat die Geschäftsf­ührerin zuletzt verdient. Genehmigt hatte dies der Aufsichtsr­at. Doch als das Recherchep­ortal „Correctiv“im Dezember erstmals über ein erhöhtes Gehalt berichtete, weigerte sich die Stadt zunächst, dieses zu veröffentl­ichen. Auch Duisburgs Oberbürger­meister Sören Link (SPD) tat lange ahnungslos und versichert weiterhin, nicht über die Summe informiert gewesen zu sein, obwohl die Stadt 50 Prozent der Anteile an der Werkstatt hält. Als Roselyne Rogg nun jedoch behauptete, er sei über dieVerhand­lungen informiert worden, zog der Aufsichtsr­at der WFBM die Reißleine. Am Mittwoch wurde der Geschäftsf­ührerin fristlos gekündigt – und der Skandal war perfekt.

Die Gehaltserh­öhung soll Rogg mit dem ehemaligen Aufsichtsr­atsvorsitz­enden Reinhold Spaniel am Aufsichtsr­at vorbei durchgeset­zt haben. Das Kontrollgr­emium hatte unter neuer Leitung ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem für Roggs Position maximal 150.000 bis 180.000 Euro angemessen gewesen wären. So viel würden andere Leiter von Werkstätte­n für Menschen mit Behiderung im Ruhrgebiet verdienen. Ein von der WFBM in Auftrag gegebenes Gegengutac­hten einer Düsseldorf­er Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­t kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Vergü-

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