Sind 370.000 Euro Gehalt zu viel?
Als die Summe, die die Chefin der Duisburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verdiente, publik wurde, empörte sich Oberbürgermeister Sören Link. Nun wurde der Angestellten gekündigt. Aber was wusste Link?
DUISBURG Als Roselyne Rogg 2009 den Job als Geschäftsführerin der DuisburgerWerkstatt für Menschen mit Behinderung (WFBM) antrat, nahm sie sich vor, alles anders zu machen. Eine Werkstatt sollte keine Verwahrstation sein. Den Begriff „Unternehmen“in demWort Sozialunternehmen nahm sie ernst: Die unter ihrer Regie neu gebaute Zentrale ähnelt einem klassischen Managerbau – mit viel Glas und großen Konferenzräumen. Und auch beim Gehalt orientierte man sich in Duisburg offenbar mehr an dem, was in der freien Wirtschaft üblich ist. Und das wurde Rogg nun zum Verhängnis.
370.000 Euro hat die Geschäftsführerin zuletzt verdient. Genehmigt hatte dies der Aufsichtsrat. Doch als das Rechercheportal „Correctiv“im Dezember erstmals über ein erhöhtes Gehalt berichtete, weigerte sich die Stadt zunächst, dieses zu veröffentlichen. Auch Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) tat lange ahnungslos und versichert weiterhin, nicht über die Summe informiert gewesen zu sein, obwohl die Stadt 50 Prozent der Anteile an der Werkstatt hält. Als Roselyne Rogg nun jedoch behauptete, er sei über dieVerhandlungen informiert worden, zog der Aufsichtsrat der WFBM die Reißleine. Am Mittwoch wurde der Geschäftsführerin fristlos gekündigt – und der Skandal war perfekt.
Die Gehaltserhöhung soll Rogg mit dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Reinhold Spaniel am Aufsichtsrat vorbei durchgesetzt haben. Das Kontrollgremium hatte unter neuer Leitung ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem für Roggs Position maximal 150.000 bis 180.000 Euro angemessen gewesen wären. So viel würden andere Leiter von Werkstätten für Menschen mit Behiderung im Ruhrgebiet verdienen. Ein von der WFBM in Auftrag gegebenes Gegengutachten einer Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Vergü-