ZOLLSTREIT
EZB sieht Gefahr für Weltwirtschaft
tung durchaus angemessen ist. „Es ist nicht ersichtlich, warum der angestellte Mitarbeiter einer gemeinnützigen Organisation seine Leistung zu einem Vorzugspreis unter Marktwert anbieten soll“, heißt es in dem Gutachten.
Rogg rechtfertige ihr „zugegebenermaßen hohes Gehalt“mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Unter- nehmens. So konnten die Umsätze laut Gutachten unter ihrer Führung von 18 Millionen Euro im Jahr 2009 auf zuletzt 26,7 Millionen Euro gesteigert werden. Ein Großteil dieser Summe stammt allerdings aus Fördergeldern. Zudem verwies sie auf die Gehälter der Geschäftsführer anderer Unternehmen mit kommunaler Beteiligungen in Duisburg. Demnach kommen beispielsweise die Geschäftsführer der Duisburger Wirtschaftsbetriebe zusammen auf 831.000 Euro, der Vorstand des Duisburger Hafens hat 1,6 Millionen Euro) – deutlich mehr. Sie betrachtet ihr Gehalt deshalb „durchaus als angemessen“. Sollte der Aufsichtsrat über die geplanten Gehaltserhöhungen nicht informiert worden seien, sagte Rogg, sei das nicht ihr, sondern dem Aufsichtsratsvorsitzenden anzulasten.
Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link gehört diesem Gremium nicht an, sondern lässt sich dort vertreten. Er widerspricht dem Eindruck, über die Höhe des Gehalt informiert gewesen zu sein, vehement. Zu keinem Zeitpunkt sei ein Gehalt in der heute zur Rede stehenden Dimension mit dem Oberbürgermeister abgesprochen gewesen, betonte Links Sprecherin, und es habe und hätte auch niemals seine Zustimmung gefunden. Link sei zwar im Jahr 2013 vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden auf die Gehaltsverhandlungen angesprochen worden, dabei sei aber zu keinem Zeitpunkt von einem Gehalt in dieser Größenordnung die Rede gewesen.
Dennoch wird sich die Stadt rechtfertigen müssen – denn inzwischen hat sich auch die Bezirksregierung Düsseldorf in den Fall eingeschaltet. Man habe das Gespräch mit der Kommune gesucht und Informationen zur WFBM angefordert, teilte eine Sprecherin mit: „Aktuell prüft die Kommunalaufsicht die vorliegenden Informationen.“
Denn der Fall könnte gravierende Folgen haben. Das Problem: Durch die Anhebung der Vergütung könn- ten die Gemeinnützigkeit des Unternehmens, die damit verbundenen Steuervorteile und letztlich einen Teil der Arbeitsplätze gefährdet sein. Denn die Angemessenheit der Bezüge der Geschäftsleitung ist eine der Grundvoraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Bei der WFBM arbeiten insgesamt rund 1300 Menschen, etwa 1100 davon haben eine Behinderung. Sie arbeiten zum Teil in Werkstätten, in denen dieWFBM unter anderem für Unternehmen wie Ikea fertigt, aber auch inWFBM-eigenen Restaurants sowie einer Fahrrad-Werkstatt.
Unklar ist, ob Rogg gegen ihre Kündigung juristisch vorgehen wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates derWFBM, Thomas Krützberg, kündigte hingegen bereits weitere Maßnahmen an:„Wir werden außerdem eine weitere Kündigung mit justiziablen Gründen für die fristlose Entlassung von Frau Rogg nachreichen, sobald die Untersuchungen der Wirtschaftskanzlei abgeschlossen sind.“ FRANKFURT (rtr) Die Europäische Zentralbank (EZB) blickt mit Sorge auf den US-Handelsstreit mit China und anderen Ländern. Sollten alle angedrohten Schritte umgesetzt werden, würde der durchschnittliche US-Einfuhrzoll auf den höchsten Stand der vergangenen 50 Jahre klettern, warnten die Währungshüter. Die Wirtschaftsperspektiven für den Euro-Raum schätzt die EZB aber positiv ein. Der private Konsum werde von Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt getragen.