Münsteraner zahlen am meisten für Müll
Müll- und Abwassergebühren in NRW gehen stark auseinander. Der Steuerzahlerbund kritisiert, die Kommunen wirtschafteten unfair.
DÜSSELDORF Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW wirft Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor, Überschüsse von Abwasser- und Müllentsorgungsgebühren nicht an die Gebührenzahler zurückzugeben. Bei der Vorstellung der jährlich erhobenen Gebührenentwicklung in NRW sagte BdSt-Vorsitzender Heinz Wirz: „Teilweise werden die Kernhaushalte einfach durch Gebühreneinnahmen subventioniert.“Vor allem die Stadt Düsseldorf nennt der Steuerzahlerbund. Die Stadtentwässerungsbetriebe hatten dort 2016 rund 3,5 Millionen Euro ihres Jahresgewinns an den Haushalt der Stadt abgeführt. Auch Lünen soll 2017 rund 1,4 Millionen des Stadtbetriebs Abwasserbeseitigung in den städtischen Haushalt einbezahlt haben. Köln und Siegen diskutieren derzeit, ob sie es den Städten gleichtun sollen.
Das Vorgehen an sich ist nicht illegal. Der Bund der Steuerzahler kritisiert aber, dass die betroffenen Kommunen die Gebühren stattdessen nicht senken. „Die Wohnungskosten sind insgesamt gestiegen, gerade dazu bekommen wir viele Anfragen von Bürgern“, sagte Wirz. In der Politik werde über steigende Mieten„lamentiert“, aber man müsse etwas tun.
Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht die Kommunen zu Unrecht in der Kritik. Peter Queitsch, Referent für Umweltrecht, weist darauf hin, dass die Überschüsse aus Abschreibungen etwa von Kanalnetzen und anderen langfristigen Investitionen stammten. Die Kommunen hätten vor Jahren darin investiert und bekämen nun Stück für Stück ihr Geld zurück – das sie für andere Dinge wie Schul- oder Kindergartenbau nutzen könnten. Deshalb fließe das Geld in einigen Kom-
Reken (Kreis Borken)
Mettingen (Kreis Steinfurt)
Velen (Kreis Borken) munen in den Haushalt.
Allerdings räumt die aktuelle Rechtsprechung den Kommunen und deren Eigenbetrieben eine Art Renditezuschlag ein. Neben einem Betrag, der sich aus Zinssätzen der vergangen 50 Jahre errechnet, dürfen die Kommunen diesen noch um 0,5 Prozent erhöhen – wenn sie wollen. Laut Queitsch vom Städte- und Gemeindebund wird das Geld als eine Art Risikorücklage gebraucht, falls ein Kanal, der 50 Jahre abgeschrieben wird, schon vor Ablauf dieser Zeit erneuert werden muss. Der BdSt findet hingegen, dass die Gebühren unter anderem auch dadurch zu teuer werden.
Die Auswertung des BdSt zeigt, dass je nach Kommune sehr unterschiedliche Gebühren gezahlt werden müssen. Spitzenreiter bei den Abfallgebühren ist die Stadt Münster. Dort zahlt ein Vierpersonen-Musterhaushalts mit einer 120-Liter-Restmülltonne und einer ebenso großen Biotonne bei 14-tägiger Leerung 564 Euro im Jahr. In Dahlem im Kreis Euskirchen kommt der Musterhaushalt nur auf rund 122 Euro – der günstigste Preis in NRW. Beim Abwas- ser sind die Spannen ähnlich groß: In Neunkirchen-Seelscheid zahlt ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 200 Kubikmeter Frischwasser rund 1269 Euro im Jahr. In der NRW-weit günstigsten Gemeinde in Reken kommt der Haushalt auf gut 246 Euro.
Dass die Gebühren so stark variieren, hat mehrere Gründe. Beim Müll etwa kommt es einerseits darauf an, wo der Restmüll verbrannt wird. Besonders teuer ist das derzeit noch in derVerbrennungsanlage des Kreises Wesel in Kamp-Lintfort. Die 1997 erbaute Anlage wird derzeit noch ab- geschrieben und ist deshalb teurer. So landen auch einige Kommunen des Kreises auf den vorderen Plätzen. In Alpen etwa zahlt der Musterhaushalt rund 479 Euro pro Jahr. Auch Schwermbeck (420 Euro) und die Stadt Wesel (351 Euro) gehören zu den Vielzahlern.
Neben den Kosten, die durch den Entsorger entstehen, variieren auch die Ausgaben für das Einsammeln des Mülls. Konnten Kommunen früher hierbei noch Kosten sparen, wenn sie die Aufgabe EU-weit ausschrieben, so gibt es nun eine neue Entwicklung: Auf diese Art der Aus- schreibungen würden sich nur noch einige wenige Anbieter melden, die die Preise treiben, sagt Wirz. Auch der Städte- und Gemeindebund in NRW sieht dieses Problem. Peter Queitsch, Referent für Umweltrecht, berichtet vom Fall der Gemeinde Sundern, wo das günstigste Angebot um 80 Prozent teurer war als die Stadt zuvor gezahlt hatte. Auch Wülfrath und Ennepetal berichten laut BdSt von einer ähnlichen Situation. Der Verband vermutet Preisabsprachen – das Bundeskartellamt prüft die Branche derzeit.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hält den Gebührenvergleich zwischen den Kommunen allerdings für problematisch. „Vergleichen könnte man nur geklonte Kommunen, und die gibt es nicht“, sagt Queitsch. So seien etwa die Kosten für Abwasserkanäle im ländlichen Raum oft höher, weil längere Netze gebaut werden müssten.
Um die Gebühren zu senken, können auch die Haushalte etwas tun. Wer etwa einen großen Garten oder Balkon hat, kann das Gießwasser – das ja nicht in die Kanalisation gelangt und somit nicht aufbereitet werden muss – aus den Abwassergebühren herausrechnen. Diese Möglichkeit müssen alle Kommunen in NRW anbieten. Allerdings unterscheiden sich die Städte und Gemeinden dabei, wie der Gießwasserverbrauch nachgewiesen werden muss: entweder mit einer geeichten Wasseruhr am Außenanschluss eines Hauses oder durch einen Vergleich der Wasserrechnungen von diesem, sehr heißen Sommer und etwa dem vergangenen.
Der BdSt weist auch darauf hin, dass sich ein Blick in die Abfallordnung vor Ort lohnen kann. Sparmöglichkeiten gibt es je nach Kommune etwa durch einen eigenen Kompost oder das gemeinsame Nutzen von Tonnen mit Nachbarn.