Ex-Kreismitarbeiter steht vor Gericht
Ein stellvertretender Amtsleiter des Kreises Mettmann soll 140.000 Euro beiseite geschafft haben. Er selbst hält sich für unschuldig. Ihm drohen mehrere Jahre Haft. Auch Frau und Sohn werden beschuldigt.
KREIS METTMANN Er soll mehr als 140.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Mit Firmen, die auf den Namen seiner Frau und seines Sohnes liefen. Über Jahre hinweg, mit fingierten Rechnungen.Vor sechs Jahren als Sachbearbeiter eingestellt und dann, bevor die Sache aufflog, gerade erst zum stellvertretenden Leiter eines Amtes befördert worden. Mit auf der Anklagebank: Frau und sein Sohn. Über die Beteiligung der Ehefrau wird ein Kripobeamter später sagen, sie habe von all dem nichts gewusst. Und der Sohn? Gewerbe angemeldet, Konto eröffnet und dem Vater Handlungsvollmacht erteilt, um nach dem Studium in die Firma einzusteigen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Untreue vor, eine mehrjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist möglich. Der könne er möglicherweise noch entgehen, wenn er die Taten gestehen würde, so die Staatsanwältin. Doch der Angeklagte beteuerte, er sei unschuldig und das einzige, was er sich vorzuwerfen hat, seien falsch deklarierte Rechnungen, die er dem Kreis gestellt und an die Firmen von Frau und Sohn selbst bezahlt habe. Alle Rechnungen lagen unter der 500-Euro-Grenze, über die der Angeklagte als Abteilungsleiter eigenständig entscheiden konnte. Gekauft wurden angeblich Stromzähler, Regelventile und Zubehör, um die Blockheizkraftwerke von zwei Berufskollegs und drei Förderschulen ans Laufen zu bringen. Angeschafft wurden die Geräte nie, aus Sicht des Angeklagten sei das aber kein Problem gewesen. Er habe zu Hause programmiert oder die Programmierung bei Drittfirmen in Auftrag gegeben. Abgerechnet wurde das über gänzlich andere Kostenstellen, die Stromzähler & Co. seien dafür also nur Platzhalter gewesen. Um beim Kreis als Arbeitgeber mit einer eigenen Firma nicht in Misskredit zu kommen, habe er das über besagte„Familienunternehmen“abgewickelt.
Eine Steilvorlage für Richterin und Staatsanwältin, denen unisono übel aufstieß, dass der Angeklagte, anstatt die Aufträge direkt von seinem Büro in der Kreisverwaltung aus an Fremdfirmen zu vergeben, diese „Familienfirmen“dazwischen geschaltet habe. Zwischenzeitlich stand auch der Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung im Raum. Angeregt vom Verteidiger, der offenbar befürchtete, als Zeugen geladene Mitarbeiter der Kreisverwaltung würden nicht wahrheitsgemäß aussagen, wenn man ihre Einlassungen später in der Zeitung lesen könnte. Und in der Tat warf das, was der Angeklagte über die Abläufe bei der Kreisverwaltung erzählt hat, kein gutes Licht auf eine Behörde, soll-
Staatsanwältin ten die Aussagen denn so stimmen. So sei es üblich, Anschaffungen auf andere Kostenstellen zu schreiben.
Irgendwann flog die Sache auf - die Angelegenheit landete beim Arbeitsgericht, wo man sich auf einen Vergleich geeinigt haben soll. Der Angeklagte bekam die Kündigung, im Gegenzug soll der Landrat unterschrieben haben, auf eine Strafverfolgung verzichten zu wollen. Im Juni 2016 wurde die Veruntreuung der 140.000 Euro dennoch zur Anzeige gebracht. Aus Sicht der Verteidigung ein Unding, weil der Kreis niemals hätte auf Strafverfolgung verzichten dürfen, wenn es kriminelle Machenschaften gegeben habe. Und noch etwas wurde öffentlich: Es soll eine dritte Firma gegeben haben – auf den Namen des Angeklagten eingetragen und mit einem Krankenhaus-Konzern als einzigem Auftraggeber. Dort soll der Angeklagte ebenfalls gearbeitet und Geld veruntreut haben. Es folgte die Kündigung. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.
„Bewährung ist möglich – wenn der Angeklagte
gesteht“