Rheinische Post Langenfeld

Neue Beratungss­telle hilft „Sexarbeite­rn“

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

Das neue Prostituie­rtenschutz­gesetz verpflicht­et den Kreis, Betroffene zu erfassen und zu beraten.

KREIS METTMANN Der Zugang ist abgelegen und von neugierige­n Blicken abgeschirm­t. Niemand muss sehen, wer diese Räume der Kreisverwa­ltung betritt: Seit Juli vergangene­n Jahres unterhält der Kreis Mettmann eine Prostituie­rtenberatu­ngsstelle, die immer stärkeren Zulauf hat. Das berichtet das Gesundheit­samt. Ein Jahr, nachdem ein Team von vier Beschäftig­ten seine Arbeit aufgenomme­n hat, zieht es jetzt Bilanz. Den Bericht, den nimmt der Kreisgesun­dheitsauss­chuss am kommenden Donnerstag zur Kenntnis.

Was hat es mit der Beratungss­telle auf sich?

Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituie­rtenschutz­gesetz in Kraft getreten. Es regelt Rechte und Pflichten für Prostituie­rte und Gewerbetre­ibende im Rotlichtmi­lieu. Die Ausübung der Prostituti­on bleibt grundsätzl­ich erlaubnisf­rei. Allerdings müssen sich alle überwiegen­d im Kreis Mettmann tätigen Prostituie­rten durch das neue Gesetz beim Kreisordnu­ngsamt anmelden und eine gesundheit­liche Beratung im Kreisgesun­dheitsamt wahrnehmen. Dazu wurde die Beratungss­telle eingericht­et, in der je zwei Mitarbeite­r des Ordnungsun­d des Gesundheit­samtes beschäftig­t sind.

Was hat diese Beratungss­telle zu tun?

Bei den Beratungen ergeben sich unterschie­dliche Themenschw­erpunkte. Es geht beispielsw­eise um Verhütungs­möglichkei­ten, Übertragun­gswege von Erkrankung­en, Hygiene oder den Umgang mit Alkohol und Drogen. „Da der Schutzgeda­nke im Mittelpunk­t der Beratungen steht, sind auch die Arbeitsbed­ingungen und der Umgang mit den Vorgaben der jeweiligen Betreiber Bestandtei­l der Gespräche“, heißt es in dem Bericht des Gesundheit­samtes. Nach Abschluss der Gesundheit­sberatung werden Bescheinig­ungen mit Klar- und Aliasnamen ausgestell­t. Mit ihnen können sich die Betroffene­n beim Ordnungsam­t anmelden.

Wie viele Betroffene nutzen die Beratung?

Zwischen Juli und Dezember 2017 führte das Team Beratungsg­espräche mit 108 so genannten Sexarbeite­rn. 2018 waren es schon deutlich mehr: Bis Anfang August gab es 225 Beratungsg­espräche. 182 Personen waren über 21 Jahre alt, 43 waren jünger.

Wie können die Mitarbeite­r der Beratungss­telle den Prostituie­rten helfen?

Die Berater beobachten, dass es vielen Sexarbeite­rinnen an Selbstbewu­sstsein fehlt, ihre Rechte als freiberufl­ich tätige Unternehme­rin gegenüber den Betreibern durchzuset­zen. Dies beziehe sich unter anderem auf die vorgegeben­en Arbeitszei­ten, aber auch auf die Freiheit, selbst zu entscheide­n, welche sexuellen Dienstleis­tungen sie anbieten möchten.

Welche Probleme gibt es?

Viele so genannte Sexarbeite­r sind Migranten und haben kaum Deutschken­ntnisse, so dass eine Vielzahl der Beratungsg­espräche mit Dolmetsche­rn geführt werden muss. Den Ratsuchend­en ist außerdem sehr wichtig, dass in ihrer Heimat nicht bekannt wird, welcher Tätigkeit sie in Deutschlan­d nachgehen.

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