Bund zahlt Fördergeld für Einbruchschutz
Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter über die KfW-Bankengruppe beantragen.
KREIS METTMANN (arue) Nachdem auch in diesem Jahr wieder eine sehr hohe Nachfrage nach Zuschüssen zum Einbruchschutz besteht, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kürzlich die verfügbaren Fördermittel für den Einbruchschutz aufgestockt. So stehen Bürgern, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, insgesamt 65 Millionen Euro statt wie bisher 50 Millionen Euro als Zuschuss zur Verfügung. Darauf macht der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie mit Sitz in Velbert aufmerksam.
Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter über die KfW-Bankengruppe beantragen. Es muss nicht zurückgezahlt werden. „Wir als Fachverband freuen uns über diese Aufstockung, denn so werden noch mehr Bürger bei der Investition in den Einbruchschutz unterstützt“, sagt Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).
Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1000 Euro, fördert die KfW die ersten 1000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.