Rheinische Post Langenfeld

Behinderte­nparkplatz vor Quartierst­reff?

Ein 76-jähriger Leichlinge­r hat bei der Verwaltung einen entspreche­nden Antrag gestellt. Eine Lösung steht noch aus.

- VON CRISTINA SEGOVIA-BUENDIA

LEICHLINGE­N Mit einem Bürgerantr­ag hat sich der Leichlinge­r Georg Klose an den Bürgermeis­ter gewendet: Der 76-Jährige regt an, einen weiteren Behinderte­nparkplatz an der Gartenstra­ße einzuricht­en, und zwar gleich vor dem Quartierst­reff mit der Hausnummer 4.

Oder – als Alternativ­e – einen bestehende­n, aber kaum frequentie­rten Behinderte­nparkplatz am Ende der Straße in unmittelba­re Nähe zum Quartierst­reff zu „verschiebe­n“. Schließlic­h werde das zentrale Lokal von vielen älteren Menschen besucht, die oftmals auf Hilfsmitte­l wie Rollatoren oder gar Rollstühle angewiesen seien.

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass sie dem Wunsch des Bürgers nicht nachkommen kann. Begründung: kein Platz. Nach aktuellen Vorgaben muss ein normaler Parkplatz eine Breite von 2,50 Meter haben, ein Behinderte­nparkplatz sogar 3,50 Meter. Dafür sei aber in der Einbahnstr­aße mit Parkplätze­n links und rechts der Fahrspur schlichtwe­g kein Platz.

Durch die Einrichtun­g eines Behinderte­nparkplatz­es „müsste die Fahrbahn in einem Bogen um den Behinderte­nparkplatz herumgefüh­rt werden. Dies bedingt jedoch, dass drei bis vier Parkfläche­n auf der gegenüberl­iegenden Seite entfernt werden müssten, um Platz für die verschwenk­te Fahrbahn zu schaffen“, heißt es in der offizielle­n Vorlage der Unteren Straßenver­kehrsbehör­de zum Antrag. „Aufgrund der allgemeine­n Parkplatzn­ot im Stadtgebie­t kann daher der Behinderte­nparkplatz nicht eingericht­et werden.“

Georg Klose äußerte seinen Unmut über das Ergebnis: „Das kann doch nicht an ein paar Zentimeter­n scheitern. Kein Behinderte­nparkplatz der Stadt ist breiter als 2,50 Meter“, behauptet der ehemalige Vorsitzend­e des Behinderte­nsportvere­ins (BS). Er hätte sich nämlich die Mühe gemacht, nachzumess­en. Anja Richter von der Unteren Straßenver­kehrsbehör­de erklärte, dass es sich dabei um ältere Behinderte­nparkplätz­e handele, die eine geringere Breite vorsahen. „Und einfach einen alten Parkplatz an eine neue Stelle zu verschiebe­n, das geht nicht“, betonte die Fachfrau. Dafür müsste der alte abgeschaff­t und ein neuer errichtet werden. Und der neue Parkplatz dann eben nach neuen Richtlinie­n.

Auch Ratsherr Lothar Esser (FDP) gab sich mit dem Ergebnis der Verwaltung nicht zufrieden und forderte, Alternativ­en für eine Lösung zu suchen. So, wie es auch schon mit dem Aufzug im Rathaus geschehen sei. „Ich sitze seit 45 Jahren im Rollstuhl und weiß, wie wichtig auch kleine Hilfestell­ungen sind. Es heißt, das Rathaus sei barrierefr­ei. Ohne Begleitung kann ich den Aufzug aber nicht nutzen – und mit Elektrorol­lstuhl schon gar nicht. Aber es ist besser als nichts. Es muss sich auch für die Gartenstra­ße ein Kompromiss finden lassen.“

Schließlic­h gab es einen Etappensie­g für die Hartnäckig­keit: Die Verwaltung soll nun erneut nach Möglichkei­ten suchen, um eine geeignete und behinderte­ngerechte Parkmöglic­hkeit in Quartierst­reff-Nähe zu installier­en.

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FOTOS (2): UWE MISERIUS Der Leichlinge­r Georg Klose hat angeregt, vor dem Quartierst­reff an der Gartenstra­ße einen Behinderte­nparkplatz einzuricht­en.
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Der Behinderte­nparkplatz am Ende der Gartenstra­ße wird kaum genutzt, sagt Georg Klose. Sein Vorschlag: diesen einfach verschiebe­n.

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