Rheinische Post Langenfeld

Diesel-Fahrverbot­e auch in Berlin

Für Fahrer älterer Modelle gibt es immer mehr Beschränku­ngen in großen Städten.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Nach Frankfurt, Hamburg und Stuttgart wird es auch in der Hauptstadt Fahrverbot­e für ältere Dieselauto­s geben. Das Verwaltung­sbericht Berlin ordnete am Dienstag für Diesel-Pkw mit zu hohem Stickoxida­usstoß Fahrverbot­e für bestimmte Strecken in der Hauptstadt an. Zudem wurde das Land Berlin verpflicht­et, die Ausweitung der Fahrverbot­szonen zu prüfen.

Geklagt hatte wie in den meisten anderen Städten auch die Deutsche Umwelthilf­e (DUH). Der Verband forderte ursprüngli­ch ein Fahrverbot für Diesel mit Grenzwertü­berschreit­ungen in der gesamten Innenstadt. Dem gaben die Richter nicht statt. Mit Berlin ist nach Frankfurt nun eine weitere Stadt von Fahrverbot­en betroffen, die nicht einmal zu den 14 von der Regierung definierte­n Intensivst­ädten mit den höchsten Luftbelast­ungen gehört. Zu diesen Städten zählen etwa Düsseldorf, Köln, München und Stuttgart.

Für die Fahrzeugha­lter ist es entscheide­nd, ob sie in einer Intensivst­adt leben: Fahrzeugha­lter mit Euro-4- oder Euro-5-Dieseln aus den Intensivst­ädten und deren Umland, die sich einen neuen Wagen zulegen, sollen Rabatte von den Hersteller­n bekommen. Das trifft bislang auf rund 1,4 Millionen Fahrzeuge zu. Nicht nur für Neuwagen, auch für umweltscho­nende Gebrauchte sollen die Fahrzeugha­lter der alten Dieselauto­s einen Ausgleich für ihren Wertverlus­t erhalten können. Als weitere Möglichkei­t sollen Diesel-Pkw der Schadstoff­klasse Euro 5 eine Hardware-Nachrüstun­g erhalten können. Diese ist aber an Vorgaben geknüpft: Nur wenn die Umrüstung den Stickoxida­usstoß unter eine bestimmte Schwelle senken kann, sollen die Hersteller sie vornehmen und die Kosten dafür tragen müssen.

Bei der Gewerkscha­ft der Polizei herrscht Sorge, dass die zunehmende­n Fahrverbot­e die ohnehin schwierige Personalla­ge noch verschärfe­n. Die Polizei sieht sich aus personelle­n Gründen nicht in der Lage, die anstehende­n Verbote ausreichen­d zu kontrollie­ren.

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