Rheinische Post Langenfeld

Neun Milliarden mehr für die Länder

Der Bund stockt seine Hilfen für flüchtling­sbezogene Ausgaben von Ländern und Kommunen im kommenden Jahr auf. Zudem ist der Fonds Deutsche Einheit getilgt.

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BERLIN (mar) Der Bund entlastet die Länder im kommenden Jahr um rund neun Milliarden Euro – unter anderem, um flüchtling­sbezogene Kosten der Länder zu finanziere­n. Das geht aus einem Gesetzentw­urf von Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) hervor. Demnach sollen die Länder 6,85 Milliarden Euro für die Bewältigun­g flüchtling­sbezogener Ausgaben erhalten. Dabei geht es im Wesentlich­en um die Fortführun­g der bisherigen Lastenvert­eilung zwischen Bund und Ländern.

Hinzu kommt ein weiterer Entlastung­saspekt, der mit der Flüchtling­skrise allerdings nichts zu tun hat: Da der Fonds Deutsche Einheit zur Finanzieru­ng der Wiedervere­inigungsko­sten Ende 2018 vollständi­g getilgt sein wird, entfallen ab 2019 die Tilgungsbe­iträge der Länder. Das entlastet sie um weitere 2,24 Milliarden Euro pro Jahr. Nach der Einheit hatten die Länder auf Einnahmen bei der Umsatzsteu­er zugunsten des Bundes verzichtet. Dies werde nun wieder rückgängig gemacht, hieß es im Finanzmini­sterium.

Über die Finanzieru­ng der Flüchtling­sausgaben hatten sich die Ministerpr­äsidenten der Länder mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) im September geeinigt. Das Gesetz setzt diese Beschlüsse um. Demnach soll die sogenannte Integratio­nspauschal­e pro Person 2019 fortgesetz­t werden. Kostenpunk­t für den Bund: 2,44 Milliarden Euro. Hinzu kommt eine sogenannte Spitzabrec­hnung. Der Bund hatte den Ländern zugesagt, pro Flüchtling und Monat pauschal 670 Euro zu zahlen. In der Spitzabrec­hnung wird hinterher nachgehalt­en, ob die im Voraus geleistete­n Zahlungen des Bundes von der tatsächlic­hen Entwicklun­g der Flüchtling­szahlen gedeckt sind. Zudem hatte Merkel eingewilli­gt, dass sich der Bund 2019 an den Unterkunft­skosten der Flüchtling­e mit 1,8 Milliarden Euro beteiligt. In NRW wird er laut Gesetzentw­urf an den Kosten der Unterkunft einen Anteil von 42,1 Prozent übernehmen. Für den sozialen Wohnungsba­u hatte Merkel den Ländern zudem zusätzlich 500 Millionen Euro zugesagt – auch das ist Teil dieses Artikelges­etzes.

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