Neun Milliarden mehr für die Länder
Der Bund stockt seine Hilfen für flüchtlingsbezogene Ausgaben von Ländern und Kommunen im kommenden Jahr auf. Zudem ist der Fonds Deutsche Einheit getilgt.
BERLIN (mar) Der Bund entlastet die Länder im kommenden Jahr um rund neun Milliarden Euro – unter anderem, um flüchtlingsbezogene Kosten der Länder zu finanzieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hervor. Demnach sollen die Länder 6,85 Milliarden Euro für die Bewältigung flüchtlingsbezogener Ausgaben erhalten. Dabei geht es im Wesentlichen um die Fortführung der bisherigen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern.
Hinzu kommt ein weiterer Entlastungsaspekt, der mit der Flüchtlingskrise allerdings nichts zu tun hat: Da der Fonds Deutsche Einheit zur Finanzierung der Wiedervereinigungskosten Ende 2018 vollständig getilgt sein wird, entfallen ab 2019 die Tilgungsbeiträge der Länder. Das entlastet sie um weitere 2,24 Milliarden Euro pro Jahr. Nach der Einheit hatten die Länder auf Einnahmen bei der Umsatzsteuer zugunsten des Bundes verzichtet. Dies werde nun wieder rückgängig gemacht, hieß es im Finanzministerium.
Über die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im September geeinigt. Das Gesetz setzt diese Beschlüsse um. Demnach soll die sogenannte Integrationspauschale pro Person 2019 fortgesetzt werden. Kostenpunkt für den Bund: 2,44 Milliarden Euro. Hinzu kommt eine sogenannte Spitzabrechnung. Der Bund hatte den Ländern zugesagt, pro Flüchtling und Monat pauschal 670 Euro zu zahlen. In der Spitzabrechnung wird hinterher nachgehalten, ob die im Voraus geleisteten Zahlungen des Bundes von der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen gedeckt sind. Zudem hatte Merkel eingewilligt, dass sich der Bund 2019 an den Unterkunftskosten der Flüchtlinge mit 1,8 Milliarden Euro beteiligt. In NRW wird er laut Gesetzentwurf an den Kosten der Unterkunft einen Anteil von 42,1 Prozent übernehmen. Für den sozialen Wohnungsbau hatte Merkel den Ländern zudem zusätzlich 500 Millionen Euro zugesagt – auch das ist Teil dieses Artikelgesetzes.