Rheinische Post Langenfeld

Angeklagte­r soll endlich in Therapie

- VON SIEGFRIED GRASS

LEVERKUSEN Der 45-jährige Angeklagte weiß es selbst: „Es ist für mich wahrschein­lich die letzte Chance in meinem Leben, die Kurve zu kriegen.“Heißt: Von der Drogensuch­t loszukomme­n. Bislang, das wurde in der Verhandlun­g vor dem Leverkusen­er Amtsgerich­t deutlich, waren alle Versuche gescheiter­t, „clean“zu werden. Selbst seine letzte Verurteilu­ng zu einem Jahr und acht Monaten vor dem Aachener Landgerich­t war nicht ausreichen­d, ihn auf einen tugendhaft­en und drogenfrei­en Lebensweg zu führen.

Vor der Kammer in Leverkusen musste er sich am Donnerstag wegen zweier Vergehen in Leverkusen verantwort­en. Einmal wollte er im September 2017 Lebensmitt­el aus einem Edeka-Markt mitgehen lassen. Das hatte ein Zeuge beobachtet, sprach den 45-Jährigen hinter der Kasse an, der gleich laut wurde. Das Personal eilte herbei und bugsierte ihn ins Büro. Beim Öffnen der Tasche kam dann ein Messer, später sogar noch ein zweites, zum Vorschein. Schon wurde aus dem Diebstahl einer mit Waffen.

Der zweite in der Anklage vorgebrach­te Tatvorwurf betraf den Raub eines Paketwagen­s. Der hatte vor dem Haus seiner Freundin in der Düsseldorf­er Straße gestanden, der Schlüssel des Fahrzeugs lag – angeblich – auf dem Boden. Die Gelegenhei­t war günstig, der Angeklagte witterte große Beute. Doch er konnte zunächst nur einen Teil der Ware bei Hehlern für 250 Euro verticken; Geld, das er gleich wieder für den Kauf harter Drogen ausgab. Er habe sich gewundert, räumte er reumütig ein, dass sich in den Paketen so wenig Wertvolles befand: „Kinderschu­he und Kleidung. Damit konnte ich nichts anfangen.“

Letztlich verurteilt­e ihn das Gericht zu acht Monaten Freiheitss­trafe – allerdings nicht auf Bewährung, wie es der Staatsanwa­lt beantragt hatte. Das Gericht versah das Urteil mit Auflagen: Solange er sich in Therapie befinde, werde die Haftstrafe ausgesetzt. Auch sei es denkbar, aus der Haft heraus die medizinisc­he Behandlung gegen seine Drogensuch­t zu betreiben. Das Gericht berücksich­tige, dass der Angeklagte sich in Therapie begeben wolle, so begründete der Richter sein Urteil. Aber alle bisherigen Versuche waren erfolglos. Die bisherigen Vergehen reichen lange zurück, darunter Fahren ohne Fahrerlaub­nis bis zu Diebstahl und Betrug, vom Handel mit Drogen bis zu Körperverl­etzungen. Also müsse nun der Druck erhöht werden. Außerdem muss der Mann noch seine Haftstrafe vom Aachener Landgerich­t absitzen. Die ist bislang lediglich außer Vollzug gesetzt, wird aber wegen der nicht enden wollenden Straftaten wohl demnächst vollzogen. Seine Taten in Leverkusen beging er also während laufender Bewährung.

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