212 Wildunfälle in zwei Sommermonaten
Der beste Schutz vor Wildunfällen sind angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren, sagt die Polizei.
BERGISCHES LAND In den Monaten Juli und August dieses Jahres ereigneten sich auf den ländlichen Straßen im Oberbergischen Kreis insgesamt 212 Wildunfälle. Das teilte die Kreispolizeibehörde in Gummersbach mit. „Dies bedeutet für diese Sommermonate im Vergleich zu den vergangenen Jahren eine außerordentlich hohe Zahl“, berichtet Polizeisprecherin Monika Treutler. Die meisten Wildunfälle in den vergangenen Jahren passierten in den Monaten Oktober und November sowie im April und im Mai. Hierbei seien besonders die ländlichen Kommunen betroffen.
Auch der örtliche Hegering beklagt eine hohe Zahl an Wild, das bei Verkehrsunfällen verendete. Hegeringsleiter Johannes Meier-Frankenfeld hat zwar nicht so eine genaue Monatsstatistik wie die Polizei, aber im Jagdjahr 2017/2018 verendeten 31 Rehe auf Hückeswagener Straßen. Das sei ein Viertel des Wildes, das eigentlich auf dem Abschussplan stand. Wild müsse geschossen werden, so Meier-Frankenfeld, um einer Überpopulation vorzubeugen. „Gerade Rehe fressen den Wald auf“, sie gingen gezielt in die Naturverjüngung.
Im Jagdjahr 2017/2018 verendeten auf den örtlichen Straßen ebenfalls vier Wildschweine, neun Dachse, acht Füchse und drei Steinmarder.
Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen werden jetzt tückisch, sondern auch das Risiko von Wildunfällen. Das erfordert besondere Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Aus diesem Grund warnt die Polizei aktuell vor den Gefahren von und durch Wildunfälle.
Vor allem in den Morgen- und Abendstunden sollten Autofahrer zurzeit besonders vorsichtig sein. Denn dann ist die Gefahr besonders hoch, dass Wildtiere wie Reh, Wildschwein und Hase die Straße kreuzen. Wildtiere kennen keine Regeln, sie müssen über Straßen wandern, um zu fressen oder Partner zu finden. Diese Warnung der Polizei bestätigt der Hegeringsleiter aus seinen täglichen Beobachtungen. „Zurzeit zieht jeden Morgen das Rehwild zwischen 6.30 und 7.10 Uhr, immer so eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Dann ist der Berufsverkehr auf unseren Straßen besonders stark. Deshalb sollten Autofahrer in dieser Dämmerungsphase besonders vorsichtig sein.“Ab acht Uhr sei es dann schon wieder ruhiger.
Joachim Höller, Leiter der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde, Johannes Meier-Frankenfeld
gibt den Verkehrsteilnehmern deshalb folgende Tipps für das richtige Verhalten, um Wildunfälle zu vermeiden oder im Unglücksfall richtig zu reagieren.
„Fahren Sie in den ländlichen und waldreichen Gegenden in den kommenden Wochen besonders vorsichtig. Ist ein Verkehrszeichen Wildwechsel aufgestellt ist die Gefahr besonders hoch. Die Hinweisschilder werden an gefährdeten Stellen mit häufigem Wildwechsel aufgestellt und sollten ernst genommen werden. Wenn dann plötzlich ein Tier auf der Straße auftaucht, nicht ausweichen, sondern kontrolliert abbremsen und notfalls einen Zusammenstoß in Kauf nehmen. Rechnen Sie bei Wildwechsel immer mit Nachzüglern – ein Tier kommt selten alleine.“
Ist es jedoch zu einem unvermeidlichen Zusammenstoß gekommen, ist die Unfallstelle sofort und richtig abzusichern. Ziehen Sie ihre Warnweste an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie deutlich sichtbar ein Warndreieck auf. Nach einem Unfall sollten Sie in jedem Fall die Polizei über Notruf (110) verständigen.
„Der beste Schutz gegen Wildunfälle sind angepasste Geschwindigkeit und ein vorausschauendes Fahren“, sagt Polizeisprecherin Monika Treutler. Wer Tempo 80 statt 100 fährt, reduziere seinen Bremsweg um 25 Meter.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute im Bezirk Bergisch Land empfiehlt, bei Wildunfällen immer die Polizei zu rufen. Denn nicht jeder Unfall mit Tieren sei versichert. Eigentlich seien die meisten Schäden über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt, heißt es in einer Pressemitteilung. Im Rahmen der Teilkasko werden aber nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild entstanden sind. Dazu gehören Wildschwein, Reh und Hirsch. Unfälle mit Federvieh sind nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen, auch nicht Schäden durch Pferde oder Ziegen.
Wird der Schaden nicht durch Wild direkt verursacht, sondern entsteht durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte
Gesamtzahlen
„Rettungskosten“gefordert werden. Hier muss der Geschädigte, so der Bundesverband der Versicherungskaufleute, den Nachweis führen, dass sich das Wild auf der Fahrbahn befunden hat.
Anders sieht es bei der Vollkasko-Versicherung aus. Die Vollkasko steht auch für Schäden gerade, die durch andere Tiere verursacht wurden, allerdings mit Rabattrückstufung.
„Zurzeit zieht morgens in der Dämmerungsphase das Rehwild“
2018* 2017 2016