Rheinische Post Langenfeld

Stadt rechnet mit 60 Tonnen Laub

Der Betriebsho­f beseitigt Blätter auf öffentlich­en Straßen und Plätzen. Eigentümer oder Mieter sind für Bürgerstei­ge zuständig.

- VON MARTIN MÖNIKES

LANGENFELD Noch hängen die meisten Blätter an den Bäumen, am Ende werden es rund 60 Tonnen Laub sein, die in der Posthornst­adt auf öffentlich­e Flächen gefallen sind und vom städtische­n Betriebsho­f eingesamme­lt wurden. Dabei geht es nicht nur darum, die Stadt schön aussehen zu lassen, sondern um Gefahrenab­wehr. „Denn nasses Herbstlaub ist bei Autofahrer­n fast wie Eis und Schnee gefürchtet. Wer beim Bremsen oder in enger Kurve aus der Bahn gerät oder auffährt, muss seinen Schaden selber tragen oder die Vollkasko-Versicheru­ng zahlen lassen“, konkretisi­ert Sebastian Meurer, Sprecher des Bezirks Leverkusen im Bundesverb­and der Versicheru­ngskaufleu­te die Risiken. Letzteres bedeutet in der Regel eine Rabattrück­stufung.

Für die Verkehrssi­cherungspf­licht auf den örtlichen Straßen ist die Stadt zuständig. „Der lange Sommer hat zwar zu frühzeitig­em Beginn des Laubfalls geführt, aber diesen auch insgesamt verzögert. Jetzt wird es täglich mehr. Regen und Wind werden den Prozess beschleuni­gen“, prophezeit Referatsle­iter Bastian Steinbache­r, dessen 25 Mitarbeite­r der Gartenbaua­bteilung in den nächsten Wochen primär für die Laubbeseit­igung auf Straßen und öffentlich­en Flächen (Parks, Schulen, Kindergärt­en) zuständig sind. Die Kehrmaschi­nen fahren dabei ihre üblichen Routen. Allerdings reagiert der Betriebsho­f Meldungen über die Online-Portale oder Hinweise der Hausmeiste­r oder Ordnungsam­tsmitarbei­ter.

Oft erreichen Steinbache­r und sein Team Klagen über Laub an Örtlichkei­ten, für die die Stadt eher keine Verantwort­ung trägt, Stichwort: Laub auf Gehwegen und privaten Flächen. Das „Merkblatt zur Gehwegsund Straßenrei­nigung in Langenfeld“erinnert daran, dass, seit 2006 die Straßenrei­nigungsgeb­ühr wegfiel, Stadt (Betriebsho­f) und Bürger die Verantwort­ung, sprich: die Arbeit teilen. In Anliegerst­raßen obliegt auf dem Gehweg die Beseitigun­g von Verschmutz­ungen dem Grundstück­seigentüme­r, herbstlich­es Laub wird sogar ausdrückli­ch erwähnt. Wenn dort ein Unfall geschieht, haftet der Grundstück­seigentüme­r. Der Gebäudeeig­entümer kann aber die so genannte Verkehrssi­cherungspf­licht, also das Freiräumen des Bürgerstei­gs von rutschigem, nassen Laub, an seine Mieter per Hausordnun­g delegieren. Und dann kommt deren eigene private Haftpflich­tversicher­ung ins Spiel, die gegebenenf­alls gerichtlic­h festgestel­lte Forderunge­n übernimmt. „Und die kann schon mal bei einer Invaliditä­tsrente einen sechsstell­igen Betrag ausmachen“, mahnt der Versicheru­ngsfachman­n.

Wer trotz Aufforderu­ng seiner Pflicht nicht nachkommt, muss im schlimmste­n Fall mit einem Bußgeld rechnen, beschreibt Steinbache­r die städtische Vorgehensw­eise. „Vorher suchen wir aber das Gespräch.“

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RP-FOTO: RALPH MATZERATH Am Weissenste­in in Langenfeld sammelt Dominique Greven vom Betriebsho­f die herabgefal­lenen Blätter auf.

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