Stadt rechnet mit 60 Tonnen Laub
Der Betriebshof beseitigt Blätter auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Eigentümer oder Mieter sind für Bürgersteige zuständig.
LANGENFELD Noch hängen die meisten Blätter an den Bäumen, am Ende werden es rund 60 Tonnen Laub sein, die in der Posthornstadt auf öffentliche Flächen gefallen sind und vom städtischen Betriebshof eingesammelt wurden. Dabei geht es nicht nur darum, die Stadt schön aussehen zu lassen, sondern um Gefahrenabwehr. „Denn nasses Herbstlaub ist bei Autofahrern fast wie Eis und Schnee gefürchtet. Wer beim Bremsen oder in enger Kurve aus der Bahn gerät oder auffährt, muss seinen Schaden selber tragen oder die Vollkasko-Versicherung zahlen lassen“, konkretisiert Sebastian Meurer, Sprecher des Bezirks Leverkusen im Bundesverband der Versicherungskaufleute die Risiken. Letzteres bedeutet in der Regel eine Rabattrückstufung.
Für die Verkehrssicherungspflicht auf den örtlichen Straßen ist die Stadt zuständig. „Der lange Sommer hat zwar zu frühzeitigem Beginn des Laubfalls geführt, aber diesen auch insgesamt verzögert. Jetzt wird es täglich mehr. Regen und Wind werden den Prozess beschleunigen“, prophezeit Referatsleiter Bastian Steinbacher, dessen 25 Mitarbeiter der Gartenbauabteilung in den nächsten Wochen primär für die Laubbeseitigung auf Straßen und öffentlichen Flächen (Parks, Schulen, Kindergärten) zuständig sind. Die Kehrmaschinen fahren dabei ihre üblichen Routen. Allerdings reagiert der Betriebshof Meldungen über die Online-Portale oder Hinweise der Hausmeister oder Ordnungsamtsmitarbeiter.
Oft erreichen Steinbacher und sein Team Klagen über Laub an Örtlichkeiten, für die die Stadt eher keine Verantwortung trägt, Stichwort: Laub auf Gehwegen und privaten Flächen. Das „Merkblatt zur Gehwegsund Straßenreinigung in Langenfeld“erinnert daran, dass, seit 2006 die Straßenreinigungsgebühr wegfiel, Stadt (Betriebshof) und Bürger die Verantwortung, sprich: die Arbeit teilen. In Anliegerstraßen obliegt auf dem Gehweg die Beseitigung von Verschmutzungen dem Grundstückseigentümer, herbstliches Laub wird sogar ausdrücklich erwähnt. Wenn dort ein Unfall geschieht, haftet der Grundstückseigentümer. Der Gebäudeeigentümer kann aber die so genannte Verkehrssicherungspflicht, also das Freiräumen des Bürgersteigs von rutschigem, nassen Laub, an seine Mieter per Hausordnung delegieren. Und dann kommt deren eigene private Haftpflichtversicherung ins Spiel, die gegebenenfalls gerichtlich festgestellte Forderungen übernimmt. „Und die kann schon mal bei einer Invaliditätsrente einen sechsstelligen Betrag ausmachen“, mahnt der Versicherungsfachmann.
Wer trotz Aufforderung seiner Pflicht nicht nachkommt, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen, beschreibt Steinbacher die städtische Vorgehensweise. „Vorher suchen wir aber das Gespräch.“