Rheinische Post Langenfeld

Neues Mietrecht ist nicht genug

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Endlich hat die Bundesregi­erung Gesetzentw­ürfe zur Verbesseru­ng des Mietrechts im Bundestag eingebrach­t. Gut, dass etwas passiert, aber die Gesetzentw­ürfe sind nur halbherzig. Bei den Mietrechts­vorschläge­n der Bundesregi­erung geht es zum einen um die Mietpreisb­remse. Hier soll es mehr Transparen­z für Mieter geben. Der Vermieter, der die Wohnung teurer vermieten will als zehn Prozent über der ortsüblich­en Vergleichs­miete, soll schon beim Vertragsab­schluss offenlegen, warum er sich auf einen gesetzlich­en Ausnahmeta­tbestand berufen kann. Das kann aber nicht die Lösung sein. Notwendig ist eine zeitlich unbefriste­te, bundesweit­e Regelung ohne Ausnahmen, die überzogene Vermieterf­orderungen beim Vertragsab­schluss verhindert. Das will auch der Bundesrat, der für eine praxistaug­liche Verbesseru­ng der „Mietwucher-Vorschrift“plädiert. Danach müssen Vermieter unangemess­en hohe Mieten zurückzahl­en und sie können als Ordnungswi­drigkeit geahndet werden. Zum anderen will die Bundesregi­erung Mieterhöhu­ngen aufgrund von Modernisie­rungsmaßna­hmen fünf Jahre lang beschränke­n. Statt elf Prozent sollen in Gebieten mit Wohnungsno­t nur acht Prozent der Modernisie­rungskoste­n auf die Jahresmiet­e aufgeschla­gen werden dürfen, höchstens drei Euro pro Quadratmet­er. Der Bundesrat fordert zu Recht, dass die Regelung bundesweit und unbefriste­t gelten muss. Aber auch das genügt nicht. Wir fordern eine Absenkung der Modernisie­rungsumlag­e auf vier Prozent und eine Kappungsgr­enze von 1,50 Euro pro Quadratmet­er.

Dr. Franz-Georg Rips Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbund­es.

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