Rheinische Post Langenfeld

Reiten im Wald nur auf gekennzeic­hneten Wegen

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RHEIN-BERG (ena) Auf dem Pferderück­en durch Wälder und an Feldern entlang. Für Reiter gibt es nichts Schöneres. Das Reitrouten­konzept im Rheinisch-Bergischen Kreis bietet Pferdelieb­habern ein gut ausgebaute­s Reitrouten­netz auf rund 300 Kilometer und damit eine hohe Qualität der Reitwege.

Damit dies auch in Zukunft so bleibt, hat die Untere Naturschut­zbehörde des Kreises gemeinsam mit Vertretern des Pferdespor­tverbandes Rheinland (PSVR), der Vereinigun­g der Freizeitre­iter und -fahrer (VFD) und den Waldbesitz­erverbände­n im Einvernehm­en mit dem Landesbetr­ieb Wald und Holz NRW eine Vereinbaru­ng getroffen, dass die bisherige Regelung trotz einer Änderung des Landesgese­tzes zum Schutz der Natur (Landesnatu­rschutzges­etz NRW) bestehen bleibt. Dieses war Anfang des Jahres in Kraft getreten und hätte die Reitregelu­ng grundlegen­d verändert.

Durch die Vereinbaru­ng gilt weiterhin, dass Reiten in den Waldgebiet­en ausschließ­lich auf gekennzeic­hneten Reitwegen und Reitrouten erlaubt ist. „Die bisherige Regelung fand in der Vergangenh­eit große Zustimmung und hat sich bewährt. Uns ist es wichtig, klare Abgrenzung­en zu schaffen, damit Wanderer, Jogger, Spaziergän­ger, Radfahrer oder Hundebesit­zer und Reitern gleicherma­ßen unbeschwer­t den Wald zur Erholung nutzen können“, betont Bernhard Fleischer, Leiter der Unteren Naturschut­zbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Mit der aktuellen Regelung wurde lediglich in drei kleineren Bereichen von Leichlinge­n, Odenthal und Bergisch Gladbach die Möglichkei­t zu reiten ausgeweite­t. Geführt werden dürfen die Pferde auf allen Wegen und Straßen. Außerhalb der Wälder darf auf allen öffentlich­en und privaten Wegen geritten werden.

In Abstimmung mit den Reiterverb­änden prüft die Verwaltung derzeit, inwiefern zusätzlich­e Erweiterun­gen im Wald in moderatem Umfang möglich sind. Unterhalte­n werden die Reitwege durch die sogenannte­n Reitkennze­ichen, die bei der Unteren Naturschut­zbehörde beantragt und dann im Januar zugesendet werden. Der Preis für eine Jahresplak­ette liegt für Hobbyreite­r bei 30,22 Euro und für gewerblich­e Pferdehalt­er bei 80,22 Euro. Diese Gebühr wird dafür eingesetzt, dass die Wege gut in Schuss bleiben – so kommt sie direkt den Reitern zu Gute.

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FOTO (ARCHIV): U. SCHÜTZ Reiten im Wald – hier der Wald an der Wupper – ist weiterhin nicht überall erlaubt. Es gibt extra gekennzeic­hnete Routen.

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