Milde Strafe für Koch
(wuk) Augenmaß bewies das Jugendgericht gestern im Prozess gegen einen Koch. Sechs Monate lang hatte der 20-Jährige als Auszubildender bei seinem Brötchengeber in 30 Fällen heimlich Nahrungsmittel mitgehen lassen, aber auch je fünf Teller, Gabel, Löffel und Gläser. „Aus reinster Not“, wie er zugab. Der Jugendrichter war von den skurrilen Umständen und dem Geständnis so angetan, dass er das Verfahren eingestellt hat. Gegen die Auflage, dass der Koch seinem Ex-Betrieb jetzt 100 Euro zahlt.
Unverschuldet sei der Angeklagte in Not geraten, habe die Lebensmittel nur deshalb eingesteckt, sie mit zwei Kumpanen einer Wohngemeinschaft in Unterbilk dann verzehrt. Einer der Mitbewohner sei nämlich spielsüchtig gewesen. Bis das nach drei Monaten auffiel, habe er die Miete für die Wohngemeinschaft verzockt statt das Geld zu überweisen. Damit das Trio nicht vor leerem Kühlschrank saß, wurde der völlig unbescholtene Koch-Azubi an seinem Arbeitsplatz zum Dieb.
Die Liste der Beutestücke erinnert an einen Wochenend-Einkauf: fünf bis sechs Möhren, eine Flasche Mayonnaise, ein Beutel Nudeln, eine Handvoll Tomaten, Apfelsaft, ein Stück Butter oder auch sechs Flaschen Mineralwasser.
Fußgängerin unter Straßenbahn eingeklemmt
(csr) Mit lebensgefährlichen Verletzungen ist eine 24-jährige Frau am Mittwoch ins Krankenhaus eingeliefert worden. Sie war von einer Straßenbahn erfasst und darunter eingeklemmt worden. Ersten Ermittlungen der Polizei zufolge war die junge Frau gegen 6.50 Uhr auf der Worringer Straße auf dem Fußgängerüberweg über die Gleise gerannt und dabei von der anfahrenden Straßenbahn der Linie 709 erfasst worden. Der Rheinbahnfahrer hatte den Zusammenstoß trotz einer Notbremsung nicht verhindern können. Der 40-Jährige erlitt einen Schock und musste ärztlich versorgt werden. Zeugen zufolge war das Warnblinksignal im Bereich des Fußgängerüberwegs über die Gleise in Betrieb. Die Ermittlungen des Verkehrsunfallteams der Polizei zur Unfallursache sind noch nicht abgeschlossen.