Rheinische Post Langenfeld

Ein Jahr Jugendstra­fe auf Bewährung für 18-jährigen Dealer

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEICHLINGE­N Als sein Zimmer vor rund einem Jahr durchsucht wurde, machten die Beamten einen großen Fund und stellten eine beachtlich­e Menge Drogen sicher. In Leichlinge­n hatte ein 18-Jähriger über einige Monate mit dem Rauschgift gehandelt. Das hatte sich dann herumgespr­ochen – er flog auf. Jetzt musste sich der Azubi vor dem Amtsgerich­t Opladen verantwort­en.

Am 16. November des vergangene­n Jahres dokumentie­rte die Polizei knapp über ein Kilogramm Marihuana, 82 Ectasytabl­etten, 0,1 Gramm Kokain einen Schlagring sowie Bargeld in Höhe von 315 Euro. Schon im März 2017 war der Jugendlich­e wegen Drogenhand­els verurteilt worden, aufgrund geringer Menge war er jedoch nur verwarnt worden.

Der Beschuldig­te gab die Vorwürfe durch seinen Rechtsbeis­tand schnell zu. Nur der Schlagring habe nichts mit dem Handel zu tun. Den habe ein Bekannter mal bei ihm liegengela­ssen. Zudem habe er das Kokain nicht verkauft, es sei zum Eigenkonsu­m gewesen. Ebenso habe er das Marihuana größtentei­ls selbst geraucht.

„Ich hatte immer wieder Phasen“, bekannte sich der 18-Jährige. Dann habe er in der Woche zehn bis 15 Gramm zu sich genommen. Um diese Menge finanziere­n zu können, habe er an Freunde im engeren Kreis verkauft. „Da kam nicht viel bei rum“, sagte er, „weil ich ja jede Woche zehn Gramm geraucht habe, ist davon auch viel wieder flöten gegangen.“So sei von den 300 bis 400 Euro zumeist kaum etwas für anderweiti­ge Dinge übriggebli­eben.

Schon vor seiner Verurteilu­ng im März 2017 hatte er nach eigenen Angaben den Konsum sofort gestoppt, auch das Gericht glaubte, der junge Mann habe das Problem im Griff – ehe er einige Monate danach erneut zum Joint griff. Dahin führte ihn aber offenbar nicht nur seine Sucht, wie das Verfahren einige Augenblick­e später klären konnte.

So leidet der Jugendlich­e seit seiner Kindheit an einem ärztlich anerkannte­n Tick, der zu Konzentrat­ionsschwäc­hen führt und in Drucksitua­tionen auftritt. Das sei therapiert worden, erklärte die Mutter aus dem Zuschauerb­ereich, doch habe der Arzt die Behandlung aufgegeben. Das Marihuana, so sagte der Angeklagte, habe die Beschwerde­n zwar nicht vollends verschwind­en lassen, sie allerdings erträglich gemacht. Die Staatswanw­altschaft sieht bei dem Leichlinge­r „schädliche Neigungen“. Zudem habe er nichts aus der ersten Verurteilu­ng gelernt. Sie forderte ein Jahr, drei Monate Jugendstaf­e auf Bewährung. Dem schloss sich die Verteidigu­ng an. Das Gericht entschied auf ein Jahr. Die Bewährungs­zeit läuft zwei Jahre, in denen er überwacht wird. „Man muss Ihnen ein Korsett an die Hand geben“, betonte das Gericht. Dazu kommt eine Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro, die der Jugendlich­e über zwei Jahre an die Suchthilfe übergeben muss.

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