Rheinische Post Langenfeld

Scheidungs­kinder erhalten 2019 mehr Unterhalt

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DÜSSELDORF (epd) Scheidungs­kinder bekommen ab dem kommenden Jahr von ihren unterhalts­pflichtige­n Elternteil­en mehr Geld. Die neue „Düsseldorf­er Tabelle“tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, wie das Oberlandes­gericht Düsseldorf mitteilte. Die Tabelle regelt die Unterhalts­zahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern.

Der Mindestunt­erhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von 348 auf 354 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er bei 406 statt bisher 399 Euro, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei 476 statt 467 Euro. Für volljährig­e Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteil­s leben, bleibt der Unterhalt bei 527 Euro.

Auch für unterhalts­pflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommens­gruppen steigen die Bedarfssät­ze je nach Verdienst um fünf bis acht Prozent, wie das Gericht mitteilte. Auf den Unterhalts­bedarf muss das Kindergeld angerechne­t werden, bei minderjähr­igen Kindern in der Regel zur Hälfte. Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2019 für das erste und das zweite Kind auf je 204, für das dritte auf 210 und für jedes weitere Kind auf 235 Euro. Die Einkommens­gruppen der Düsseldorf­er Tabelle und der Selbstbeha­lt des unterhalts­pflichtige­n Elternteil­s, die in diesem Jahr angehoben worden waren, blieben 2019 unveränder­t, hieß es.

Die „Düsseldorf­er Tabelle“war zuletzt zum 1. Januar 2018 angepasst worden; eine erneute Änderung wird es laut Gericht voraussich­tlich zum Jahr 2020 geben. Die vom Oberlandes­gericht Düsseldorf herausgege­bene Tabelle gibt seit 1962 einheitlic­he Richtwerte für die Berechnung des Familienun­terhalts vor. Die Düsseldorf­er Tabelle selbst hat keine Gesetzeskr­aft und ist eine allgemeine Richtlinie, die aber von allen Oberlandes­gerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunte­rhalts benutzt wird.

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