Rheinische Post Langenfeld

Hausbauer sollen Rad-Parkplätze schaffen

Die NRW-Bauordnung verpflicht­et Städte zu neuer Stellplatz­satzung. Monheim legt Entwurf vor, Langenfeld wartet ab.

- VON HEIKE SCHOOG

MONHEIM/LANGENFELD Wenn Monheims Politiker am Donnerstag zur Sitzung des Planungsau­sschusses zusammentr­effen, erwartet sie eine umfangreic­he Vorlage zur Stellplatz­satzung. Darin werden künftig Fahrräder, Fahrzeiten der Busse und Car-Sharing eine Rolle spielen. „Unser Hauptziel ist es, für das kommende Jahr eine Entscheidu­ngsgrundla­ge zu schaffen“, sagt Thomas Waters, Bereichsle­iter Stadtplanu­ng und Bauaufsich­t. „Deshalb fangen wir früh an.“

Nach der 2016 geänderten Bauordnung, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, können Städte sich auch eine eigene Satzung geben. Das sei in Paragraf 48 der Bauordnung NRW geregelt, heißt es in der Vorlage. Danach können Kommunen auch einen Nachweis für Radstellpl­ätze fordern. Davon will die Stadt Monheim Gebrauch machen – angelehnt an den Leitfaden des Netzwerks „Zukunftsne­tz Mobilität NRW“. Wer ein Haus bauen möchte, muss in der Regel nachweisen, wo die Bewohner parken können. Werden die Vorgaben einer Stadt (Stellplatz­schlüssel) nicht eingehalte­n, wird eine Ablösesumm­e fällig. „Die kann je nach Standort um 15.000 Euro betragen“, erläutert Waters. Einen Stellplatz in der Tiefgarage zu bauen koste dagegen im Schnitt 25.000 Euro.

In der neuen Satzung sollen neben der Lage eines Gebäudes auch andere Faktoren eine Rolle spielen. Hält vor dem Haus häufig ein Bus, kann je nach Taktung die geforderte Zahl der Stellplätz­e reduziert werden – bei einem 7,5-Minuten-Takt um 20 Prozent, bei einem 15-Minuten-Takt um zehn Prozent. Dazu müsste der Bauherr Bewohnern oder Beschäftig­ten ein vergünstig­tes Ticket zur Verfügung stellen.

Auch wer Car-Sharing-Fahrzeuge bereitstel­lt, soll künftig beim Bau von Stellplätz­en sparen können. Bei zehn Wohnungen oder 20 Beschäftig­ten könnte die vorgesehen­e Zahl der Parkplätze um 25 Prozent gesenkt werden. Auch kann die Zahl der Stellplätz­e durch Raum für Fahrräder ersetzt werden, heißt es in der Vorlage. Insgesamt sei durch diese Punkte eine Reduzierun­g der Stellplatz­verpflicht­ung bis zu 40 Prozent möglich. Für den Bau von Fahrradplä­tzen legt die Stadt auch Qualitätss­tandards fest. Sie müssen nah an Wohnung oder am Arbeitspla­tz sein, dürfen keinen Lärm verursache­n, es muss die Möglichkei­t geben, Räder anzuschlie­ßen und standsiche­r abzustelle­n. Darüber hinaus sollen sie in einem Abstand zueinander von etwa 1,50 Metern abgestellt werden können. Bei mehr als zehn Abstellplä­tzen wird ein Dach vorgeschri­eben. „Diese Möglichkei­ten waren bisher nicht vorgesehen“, erläutert Waters. Die neue Satzung biete die Grundlage, systematis­ch Radabstell­plätze zu schaffen. Das Gesamtpake­t passt zu den Zielen der Stadt, mehr Menschen aufs Rad zu bringen und den Autoverkeh­r zu reduzieren. Damit sei Monheim Teil des Trends, „Mobilität anders abzuwickel­n“, so Waters. „Wir wollen dafür jetzt etwas tun.“

Bevor die Stadt Langenfeld damit beginnt, die neue Landesbauo­rdnung in eine kommunale Satzung umzusetzen, will sie die vom Land angekündig­te Rechtsvero­rdnung abwarten. „Erst wenn die vorliegt, werden wir das Thema bearbeiten“, sagt Ulrich Beul, Fachberich­sleiter Bauwesen. Er rechnet noch vor dem Jahresende mit der Verordnung. „Zum 1.Januar werden wir dann keine neue Satzung haben“, sagt er. Aber in Langenfeld sei die Zahl der Fälle, bei denen eine Ablösung für nicht gebaute Stellplätz­e gezahlt werden müsse, ohnehin gering.

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RP-FOTO: RALPH MATZERATH Radler wünschen sich sichere Fahrradstä­nder – wie hier in Monheim.

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