Leverkusener dealt mit Donald-Trump-Ecstasypillen
LEVERKUSEN Als die Polizei Anfang des Jahres die Wohnung eines 25-Jährigen stürmte, staunte dieser nicht schlecht. Doch er wird wohl so eine Ahnung gehabt haben, wieso die Beamten durch seine Tür brachen. Bequem vom heimischen Sofa aus hatte der Leverkusener nämlich mit Drogen gehandelt und immer wieder Kunden empfangen. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.
Bei den Drogen hatte es sich vor allem um Marihuana gehandelt – in kleinen Mengen fanden die Beamten zudem Ecstasytabletten mit dem Konterfei von US-Präsident Donald Trump. Insgesamt befanden sich in der Wohnung zum Zeitpunkt der Durchsuchung knapp über 23 Gramm Marihuana, ein 41 Gramm schwerer Block Haschisch (das Harz der Hanfpflanze, das zum Beispiel in Flüssigkeiten aufgelöst werden kann) sowie zwei Ecstasytabletten. Darüber hinaus stellte die Polizei mit einem Totenkopf gekennzeichnetes Material zur Verpackung und eine Feinwaage sicher.
Der Beschuldigte hatte auf Anraten seines Pflichtverteidigers die Aussage verweigert und wollte sich nicht äußern. So ging das Gericht schnell dazu über, die Zeugen zu vernehmen. Das waren zwei Polizeikommissare, die am 9. Januar dieses Jahres an der Observation und der Durchsuchung beteiligt waren. Einer der beiden beschrieb, er habe mit einem Kollegen etwas versetzt zum Haus gestanden, als ein Wagen vorfuhr und vor der Eingangstür Halt machte. „Der Fahrer blieb sitzen, der Beifahrer stieg aus und betrat die Wohnung – nach etwa 20 Minuten kam er wieder, und das Auto fuhr schnell davon“, erzählte er.
Jenen Pkw habe er in Folge dessen kontrolliert, und dabei fanden die Beamten Amphetamine und Marihuana – verpackt in Tüten, die später beim Angeklagten gefunden wurden. „Die waren so auffällig, viel zu auffällig“, betonte der Kommissar. Sein Kollege und der zweite Zeuge bestätigten diese Aussage und beschrieben das Eindringen in die Wohnung. Der Beschuldigte schien überrascht ob der Anwesenheit des Überraschungsbesuchs, nicht jedoch über den Grund des Erscheinens.
Kurz darauf hatte das Gericht die Beweisaufnahme schon für beendet erklärt, da trat eine unverhoffte Zeugin auf den Plan. Lange Jahre hatte sie den 25-Jährigen betreut. Denn bei ihm sei bereits im Jahr 2011 eine derartige Reifeverzögerung festgestellt worden, dass eine Betreuung angewiesen worden war. Im März habe die Betreuung zwar geendet, doch stehe einer erneuten Aufnahme nichts im Wege. Diese sei darüber hinaus beantragt. Sie stellte dem Mann eine günstige Sozialprognose aus.
Das Gericht sprach sich für diese Entwicklung aus und verhängte gegen den Mittzwanziger, der nahezu keine Vorstrafen hat, sieben Monate auf Bewährung.