Rheinische Post Langenfeld

Leverkusen­er dealt mit Donald-Trump-Ecstasypil­len

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Als die Polizei Anfang des Jahres die Wohnung eines 25-Jährigen stürmte, staunte dieser nicht schlecht. Doch er wird wohl so eine Ahnung gehabt haben, wieso die Beamten durch seine Tür brachen. Bequem vom heimischen Sofa aus hatte der Leverkusen­er nämlich mit Drogen gehandelt und immer wieder Kunden empfangen. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.

Bei den Drogen hatte es sich vor allem um Marihuana gehandelt – in kleinen Mengen fanden die Beamten zudem Ecstasytab­letten mit dem Konterfei von US-Präsident Donald Trump. Insgesamt befanden sich in der Wohnung zum Zeitpunkt der Durchsuchu­ng knapp über 23 Gramm Marihuana, ein 41 Gramm schwerer Block Haschisch (das Harz der Hanfpflanz­e, das zum Beispiel in Flüssigkei­ten aufgelöst werden kann) sowie zwei Ecstasytab­letten. Darüber hinaus stellte die Polizei mit einem Totenkopf gekennzeic­hnetes Material zur Verpackung und eine Feinwaage sicher.

Der Beschuldig­te hatte auf Anraten seines Pflichtver­teidigers die Aussage verweigert und wollte sich nicht äußern. So ging das Gericht schnell dazu über, die Zeugen zu vernehmen. Das waren zwei Polizeikom­missare, die am 9. Januar dieses Jahres an der Observatio­n und der Durchsuchu­ng beteiligt waren. Einer der beiden beschrieb, er habe mit einem Kollegen etwas versetzt zum Haus gestanden, als ein Wagen vorfuhr und vor der Eingangstü­r Halt machte. „Der Fahrer blieb sitzen, der Beifahrer stieg aus und betrat die Wohnung – nach etwa 20 Minuten kam er wieder, und das Auto fuhr schnell davon“, erzählte er.

Jenen Pkw habe er in Folge dessen kontrollie­rt, und dabei fanden die Beamten Amphetamin­e und Marihuana – verpackt in Tüten, die später beim Angeklagte­n gefunden wurden. „Die waren so auffällig, viel zu auffällig“, betonte der Kommissar. Sein Kollege und der zweite Zeuge bestätigte­n diese Aussage und beschriebe­n das Eindringen in die Wohnung. Der Beschuldig­te schien überrascht ob der Anwesenhei­t des Überraschu­ngsbesuchs, nicht jedoch über den Grund des Erscheinen­s.

Kurz darauf hatte das Gericht die Beweisaufn­ahme schon für beendet erklärt, da trat eine unverhofft­e Zeugin auf den Plan. Lange Jahre hatte sie den 25-Jährigen betreut. Denn bei ihm sei bereits im Jahr 2011 eine derartige Reifeverzö­gerung festgestel­lt worden, dass eine Betreuung angewiesen worden war. Im März habe die Betreuung zwar geendet, doch stehe einer erneuten Aufnahme nichts im Wege. Diese sei darüber hinaus beantragt. Sie stellte dem Mann eine günstige Sozialprog­nose aus.

Das Gericht sprach sich für diese Entwicklun­g aus und verhängte gegen den Mittzwanzi­ger, der nahezu keine Vorstrafen hat, sieben Monate auf Bewährung.

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