Wirbel um veraltete Vereinssatzung von Fortuna
DÜSSELDORF (faja/klü) Anhänger von Fortuna Düsseldorf bemängeln, dass der Club die auf der Mitgliederversammlung im Jahre 2016 beschlossenen Satzungsänderungen nicht beim Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen hat. Die Führung des Vereins wurde von der Entwicklung überrascht und räumt einen Fehler ein. „Wir haben die Satzungsänderungen zwar fristgerecht eingereicht. Wir wissen bislang aber nicht, warum die Änderungen dann nicht im Vereinsregister auftauchten“, sagte Fortunas Mediendirektor Thomas Gassmann. „Wir lassen das derzeit prüfen.“
2017 hatten die Mitglieder beschlossen, dass die Einladungen auch per E-Mail verschickt werden dürfen. Und auch dem Gremien-Hopping im Verein hatten sie per Satzungsänderung Einhalt geboten. Nachlesen kann man das beim Amtsgericht bislang aber eben nicht. Die Frage ist nun, ob die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung vom Wochenende damit ebenso hinfällig sind wie die von 2017.
Fortuna selbst geht nicht davon aus, dass Versammlungen wiederholt werden müssen. Vorstandsvorsitzender Robert Schäfer sagte: „Letztlich haben wir bei der Einladung zur Mitgliederversammlung genau das umgesetzt, was die Mitglieder im Jahr 2017 beschlossen haben. Unabhängig davon halten wir die Durchführung der Mitgliederversammlung in jedem Fall für wirksam.“
Sportrechtler Paul Lambertz erklärt: „Es gilt grundsätzlich die Satzung, wie sie beim Amtsgericht eingetragen ist. Wird eine Satzungsänderung beschlossen, muss diese Änderung im Vereinsregister eingetragen werden, um Wirkung zu entfalten. Es können allerdings schon Beschlüsse auf Grundlage der ,neuen’ Satzung gefasst werden. Diese werden aber erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Lädt ein Verein auf Basis einer noch nicht eingetragenen Satzungsänderung ein, dürften etwaige ,Ladungsmängel’ jedoch mit der Eintragung der Änderung geheilt werden.“Das wäre es für die Rot-Weißen am Ende nur peinlich, aber nicht teuer.