Rheinische Post Langenfeld

Pyro in der BayArena – Bremer Fans müssen Geldstrafe­n zahlen

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Am 10. März 2017 hatten Bremer Ultras im Gästeblock der BayArena vor dem Spiel Pyrotechni­k gezündet. Eine junge Frau erlitt daraufhin wegen der starken Rauchentwi­cklung einen Asthmaanfa­ll im Oberrang des Blocks. Drei jungen Männer wurde in einem Prozess vor dem Amtsgerich­t Leverkusen nun eine Mittätersc­haft bei der schweren Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

Ein Großteil der Fans hatte sich vor dem Abbrennen unter Blockfahne­n vermummt und umgezogen. Diese werden über die Köpfe der Zuschauer gezogen und schützen vor Blicken von außen. Die meisten der Täter konnten daher nicht ermittelt werden. Die drei angeklagte­n Jugendlich­en aus Bremen seien laut Staatsanwa­ltschaft jedoch unvermummt damit aufgefalle­n, jene Blockfahne­n mit hoch- beziehungs­weise herunterge­zogen zu haben. Sie hätten von der geplanten Aktion gewusst und sie unterstütz­t.

So habe ein 29-Jähriger eine der Fahnen auffällig nach unten gedrückt um die Vorbereitu­ngen seitlich zu schützen. Ein 23-Jähriger habe eine der Fahnen hochgehalt­en, und ein 24-Jähriger sei unabhängig davon unter einem Sichtschut­z verschwund­en und habe einem maskierten Mittäter so den Gang ins Freie ermöglicht. Alle Angeklagte­n wollten sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

Das Gericht nahm daraufhin die Videoaufna­hmen aus dem Stadion in Augenschei­n. Darauf seien die drei beschriebe­nen Personen nahezu eindeutig den jetzt Beschuldig­ten zuzuordnen. Der Älteste der drei benehme sich dabei am auffälligs­ten, da er die Fahne bewusst hinunterdr­ücke und sich zu diesem Zweck vom Spielfeld abdrehe. Der 24-Jährige habe sich beim Platztausc­h mit dem Maskierten abgeklatsc­ht. Nur der Jüngste auf der Anklageban­k mache den Eindruck, als habe er von der Aktion nicht unbedingt etwas gewusst.

Die Verteidigu­ng betonte, die Ultraszene in Bremen sei nicht homogen, nicht alle Gruppen sprächen miteinande­r. Es habe an verschiede­nen Stellen im Block gebrannt. Der Rauch könne also nicht vollends zugeordnet werden. Die Zeugin widersprac­h dem, indem sie explizit betonte, der Rauch sei aus den vorderen Reihen gekommen. Ihr Reizhusten habe noch bis einige Stunden nach dem Spiel angehalten. Zudem seien tagelang Schmerzen in den Bronchien aufgetrete­n. Die juristisch­e Einordnung fiel allen Beteiligte­n im Opladener Saal dennoch schwer, zwei lange Rechtsgesp­räche waren nötig, um halbwegs auf einen Nenner zu gelangen. Als sich Geldstrafe­n andeuteten, gaben der 29- und 24-Jährige zu, die Personen in dem Video zu sein. Das Verfahren gegen den 23-jährigen Fan wurde gegen die Auflage von 500 Euro eingestell­t.

Schlussend­lich forderte die Staatsanwa­ltschaft wegen Beihilfe zur schweren Körperverl­etzung Geldstrafe­n in Höhe von 900 und 1500 Euro. Die Verteidigu­ng stimmte dem missmutig zu.

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FOTO: DPA Pyrotechni­k im Fußballsta­dion

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