Rheinische Post Langenfeld

Finanziell­e Hilfen bei Kinderwuns­ch

NRW-Familienmi­nister Stamp will sich dafür einsetzen, die Altersgren­zen aufzuheben.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Die NRW-Landesregi­erung will auf Bundeseben­e darauf hinwirken, dass die aktuell geltenden Altersgren­zen für eine Kinderwuns­chbehandlu­ng aufgehoben werden. NRW-Familienmi­nister Joachim Stamp (FDP) werde sich in Berlin dafür einsetzen, dass die in der Bundesförd­errichtlin­ie vorgesehen­e Altersbegr­enzung überprüft werde, bestätigte das Ministeriu­m. „Die Altersgren­zen sind willkürlic­h und unzeitgemä­ß“, sagte FDP-Fraktionsv­ize Marcel Hafke unserer Redaktion.

Vergangene Woche hatte der Landtag eine Neuregelun­g der finanziell­en Förderung für ungewollt Kinderlose beschlosse­n, die auf Initiative der FDP in den Koalitions­vertrag hineingesc­hrieben worden war. Bisher bezuschuss­en die Krankenkas­sen bei verheirate­ten Paaren nur 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtun­g, und das auch nur bei den ersten drei Versuchen. Den Rest mussten die Paare selbst zahlen. Vom Sommer 2019 an erhalten Verheirate­te nun bei den ersten drei Versuchen 50 Prozent von der Krankenkas­se und jeweils 25 Prozent von Bund und Land.

Die weiteren Versuche trägt die Kasse weiterhin nicht mit, so dass die Paare ab dem vierten Versuch künftig aber die 50 Prozent von Bund und Land bekommen. 3,9 Millionen Euro sind dafür im Landeshaus­halt für das kommende Jahr vorgesehen. NRW ist Hafke zufolge FDP-Fraktionsv­ize Marcel Hafke

das siebte Bundesland, das den Weg für die finanziell­e Unterstütz­ung freigemach­t hat.

Doch aufgrund der Vorgaben des Bundes können zurzeit nur Frauen zwischen 25 und 40 Jahren und Männer bis einschließ­lich 49 Jahre eine Kinderwuns­chbehandlu­ng in Anspruch nehmen. „Wenn man mit 21 weiß, dass ein medizinisc­hes Problem vorliegt und eine Schwangers­chaft unmöglich ist – warum sollte in solch einem Fall keine medizinisc­he Behandlung gefördert werden?“, so Hafke.

Auch die Einschränk­ungen, denen bisher unverheira­tete Paare und lesbische wie homosexuel­le Paare unterliege­n, hält Hafke für nicht zeitgemäß. In jenen Fällen werden die Kosten einer Behandlung nur zu einem Teil bzw. überhaupt nicht erstattet. Auch dieses Thema solle Stamp in Berlin voranbring­en. Im Familienmi­nisterium hieß es dazu: „Die rechtliche Situation gleichgesc­hlechtlich­er Paare mit Kinderwuns­ch ist komplex und wird mit Blick auf die betroffene­n Rechtsgüte­r zunächst umfassend geprüft werden.“

Die Kosten für eine In-vitro-Fertilisat­ion liegen bei rund 3000 Euro je Zyklus, weitere 1500 Euro kostet die vorherige Hormonther­apie. Die Wahrschein­lichkeit, schwanger zu werden, liegt bei 30 Prozent. In jenen sechs Bundesländ­ern, in denen Paaren mit unerfüllte­m Kinderwuns­ch die Kosten abgenommen wurden, sind seither 2360 Kinder mehr geboren worden. Schätzunge­n zufolge bleibt ein Zehntel bis ein Viertel der Paare ungewollt kinderlos.

„Die Altersgren­zen sind willkürlic­h und unzeitgemä­ß“

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