Rheinische Post Langenfeld

Gutscheine: Das ist zu beachten

-

Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. Wer an Weihnachte­n mit einer solchen Gabe zum Eintausche­n bedacht wird, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutsc­heinen Zeit lassen kann. Allgemein gilt eine Verjährung­sfrist von drei Jahren. Lag unterm Weihnachts­baum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitve­rgnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebene­n Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreich­en von Fristen zu vermeiden:

Gültigkeit von Warengutsc­heinen Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährung­sfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein unbefriste­ter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden.

Fristende Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum Weihnachts­fest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2018 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum

31. Dezember 2021 einlösen.

Abgelaufen­e Dauer Ist die Frist auf Warengutsc­heinen verstriche­n, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale NRW müssen Anbieter das Geld gegen Rückgabe des Gutscheins – abzüglich ihres entgangene­n Gewinns – erstatten.

Fristen für Terminguts­cheine

Bei Gutscheine­n fürs Konzert oder Theater sind die angegebene­n Einlösedat­en zu beachten, sonst verfallen die Tickets.

Teileinlös­ungen Die meisten Anbieter lösen Gutscheine auch teilweise ein, wenn kein Nachteil für sie damit verbunden ist. Der Restbetrag wird auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer neuen Gutschrift ausgehändi­gt. Ein Anspruch der Kunden auf Auszahlung der restlichen Gutscheins­umme besteht nicht.

 ?? ARCHIVFOTO: RM- ?? Andreas Nawe leitet die Verbrauche­rzentrale in Langenfeld.
ARCHIVFOTO: RM- Andreas Nawe leitet die Verbrauche­rzentrale in Langenfeld.

Newspapers in German

Newspapers from Germany