Rheinische Post Langenfeld

Prozess in Köln um Explosion einer E-Zigarette

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KÖLN (hsr) Seine E-Zigarette explodiert­e just in dem Moment, als Jonah K. (Name geändert) noch in einem Fachgeschä­ft in der Kölner Innenstadt einen Zug nehmen wollte. Der heute 22-Jährige verlor drei Zähne, drei weitere wurden durch die Detonation schwer beschädigt, die Gaumenschl­eimhaut vom Knochen abgelöst. Er musste mehrmals operiert werden. Es habe sich angefühlt, als hätte ihm jemand einen Hammer ins Gesicht geschlagen, sagte er.

Fast zwei Jahre ist das her. Vor dem Kölner Amtsgerich­t läuft seit November ein Prozess gegen den Verkäufer. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Verkäufer fahrlässig­e Körperverl­etzung und das fahrlässig­e Herbeiführ­en einer Explosion vor. Das Verfahren beschäftig­t eine Strafund eine Zivilkamme­r. Am Donnerstag startete der Zivilproze­ss: K. hat den Verkäufer auf 30.000 Euro Schmerzens­geld verklagt.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 53-Jährigen vor, den Verdampfer­kopf nicht richtig verwendet zu haben, was zu einer Überlastun­g des Akkus geführt haben soll – der deshalb explodiert­e. Jonah K. hatte sich am 23.Januar 2016 in dem Geschäft den neuen Akku in seine E-Zigarette einbauen lassen.

Der Rechtsanwa­lt des Verkäufer sagt, der Akku könne nicht überlastet gewesen sein, da er für eine höhere Kapazität ausgelegt sei. Jonah K.s Anwalt hält dagegen, dass das Gehäuse der Zigarette als Ursache der Explosion ausgeschlo­ssen werden könne, da es sich dabei schlicht „um einen Metallkast­en handelt“. Die Amtsrichte­rin will nun ein zweites Gutachten in Auftrag geben. Erst wenn das Zivilverfa­hren und die Schmerzens­geldklage abgeschlos­sen sind, wird auch das Strafverfa­hren wegen Körperverl­etzung fortgesetz­t.

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