Lassen sich Moscheen steuern?
Die neue Debatte über eine Moscheesteuer ist von der Erwartung begleitet, die Muslime in Deutschland von ausländischen Einflüssen zu befreien. Doch die Wirklichkeit ist komplexer. Auch bei Christen.
Die Idee scheint auf den ersten Blick verblüffend einfach zu sein. Wenn religiöse Gemeinschaften in Deutschland nicht mehr von, sagen wir: Saudi-Arabien aus finanziert werden, sondern der deutsche Staat über die Kirchensteuer ihre Finanzierung sicherstellt, dann werden die Muslime auch nicht mehr von, sagen wir: Saudi-Arabien, bevormundet. Dann wird dort nicht mehr entschieden, was in Deutschland geglaubt werden muss und wer hier das Sagen hat. Bei dieser jüngsten Debatte über die mit einer Moscheesteuer verknüpften Erwartungen muss man jedoch lediglich „Saudi-Arabien“durch „Rom“und „Muslime“durch „Katholiken“ersetzen, und die These von der durch Kirchensteuer garantierten Unabhängigkeit hat sich weitgehend erledigt. Über Bischofsernennung und Glaubensinhalte entscheidet immer noch der Papst.
Dabei ist das, was die Finanzämter bei den Katholiken über deren Steuerbescheide eintreiben, mehr als beachtlich. Im letzten Jahr zog der Staat bei 22,7 Millionen Katholiken mehr als 6,4 Milliarden Euro ein, bei 21,5 Millionen Protestanten über 5,6 Milliarden Euro. Gegen eine Bearbeitungsgebühr zwischen zwei und vier Prozent reicht es der Staat an die Kirchen weiter, die davon ihre Geistlichen, Kirchen und den gesamten Apparat finanzieren.
Dagegen sind die muslimischen Gemeinden zumeist klamm, da sie auf freiwillige Spenden angewiesen sind. Zu einem großen Teil werden Hunderte Ditib-Gemeinden auch von der Türkei aus finanziert, organisiert und gesteuert. Der Einfluss auf Millionen muslimische Gläubige ist damit vielen suspekt, die in Kirchensteuer-Kategorien denken und somit von einer Moscheesteuer viele wundersame Wirkungen erwarten.
Doch anders als bei katholischen und evangelischen Christen gibt es für Muslime keine klar identifizierbaren Verantwortlichen in hierarchisch aufgebauten Organisationen. Wie könnte es auch von allen anerkannte Autoritäten geben, wenn der Islam von blutigen Konflikten zwischen sunnitischen und schiitischen Muslimen geprägt wird. Es ist auch nicht so einfach für einen Muslim, sich per Rechtsakt aus seiner Religionszugehörigkeit zu verabschieden, wie Katholiken und Protestanten das mit Blick auf die Kirchensteuer tun. Nach Schätzungen gehören nur zwischen zehn und 20 Prozent der Muslime in Deutschland auch per persönlicher Mitgliedschaft einer Moscheegemeinde an.
Jüdische Gemeinden zeigen indes, wie sie Kirchensteuern bekommen können, ohne Strukturen wie die christlichen Kirchen aufzuweisen: Sie beantragen die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Und wenn sie diesen Status nach Prüfung durch die Behörden erlangt haben, haben sie Zugriff nicht etwa auf eine Synagogensteuer, sondern auf die Kirchensteuer. „Das wäre natürlich auch für uns eine Möglichkeit“, sagt Aiman Mazyek, dessen Zentralrat der Muslime in Deutschland folglich „grundsätzlich offen“der Debatte über eine Moscheesteuer gegenübersteht.
Aber der Zentralrat vertritt – wie viele andere Organisationen und Dachverbände – nur einen kleinen Teil der Muslime in Deutschland. Andere haben bereits abgewinkt. Burhan Kesici, Chef des Islamrates, fasst die Bedenken in der Feststellung zusammen, dass die Moscheesteuer kein Wunsch der Muslime sei und die Politiker damit versuchen wollten, den Muslimen vorzuschreiben, wie sie sich zu organisieren hätten. „Das finden wir nicht in Ordnung.“
Dagegen sieht FDP-Religionspolitiker Stefan Ruppert darin eine Chance für gelingende Integration. Wenn islamische Gemeinden sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkennen ließen, müssten sie dafür einen gewissen Organisationsgrad, Aiman Mazyek Vorsitzender Zentralrat der Muslime eine Mindestgröße und die Treue zur Verfassung nachweisen. Ähnlich argumentiert Unions-Religionsbeauftragter Hermann Gröhe. Und er verweist darauf, dass jeder Bischof bei seiner Ernennung auch die Rechtstreue in Deutschland bekundet. Ein „uneingeschränktes Ja zu unserer Rechtsordnung“wäre damit auch der Vorzug einer Moscheesteuer. „Ich finde es wichtig, dass deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens eine religiöse Eigenständigkeit und Unabhängigkeit haben“, unterstreicht der CDU-Politiker.
Einen anderen Aspekt hat Grünen-Religionspolitiker Konstantin von Notz im Sinn. Das deutsche Staatskirchenrecht habe sich seit Jahrzehnten bewährt und garantiere die Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften. Damit denkt er insbesondere an „problematische politische Einflussnahme aus Ländern wie der Türkei oder den Golfstaaten. Zuweisungen aus den Golfstaaten an radikale Moscheen in Deutschland will die Bundesregierung nach einem Bericht von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“künftig besser kontrollieren – die Länder sollen beabsichtigte Spenden oder staatliche Zuwendungen zuvor dem Auswärtigen Amt melden.
Gerade nach den jüngsten Spendenaktionen zu Weihnachten in den katholischen Kirchen für die Glaubensbrüder gibt es aber auch Stimmen, die davor warnen, die Finanzierung aus dem Ausland als alleinige Richtschnur der Steuerdebatte zu sehen. Der chinesischen Regierung sind Geldflüsse von Christen aus dem Westen zu Christen in China ebenfalls ein Dorn im Auge.
Einflussreiche Muslime wie Mazyek oder die Berliner Moscheegründerin Seyran Ates bevorzugen eine in ihrem eigenen Glauben und nicht im deutschen Körperschaftsrecht angelegte Finanzierung: Das ist die vierte Säule des Islam, genannt Zakat, wonach Gläubige 2,5 Prozent des ruhenden Kapitals als soziale Pflichtabgabe anzusehen haben. Hier kann sich Mazyek eine positive Rolle des Staates vorstellen, etwa indem er Anreize schafft, für eine Moscheestiftung zu spenden, und diese organisatorisch unterstützt.
„Das wäre natürlich auch für uns eine Möglichkeit“