Ex-Besitzerin von Hitler-Haus will hohe Entschädigung
BRAUNAU AM INN (dpa) Im Rechtsstreit um Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn strebt der Anwalt der ehemaligen Hausbesitzerin eine millionenschwere Entschädigung wegen der Enteignung an. „Ziel sind ganz klar 1,5 Millionen Euro“, bekräftigte der Salzburger Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch. Ein Gutachter hatte beim Prozess vor dem Landesgericht Ried im Innkreis für die Immobilie eine Wertspanne von 810.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro ermittelt. Ein Urteil wird laut Gerichtssprecher „wahrscheinlich im Januar“gefällt.
Die Republik Österreich hatte der Hausbesitzerin bisher 310.000 Euro für das zweistöckige Haus samt Garagen und Parkplatz bezahlt. Das sei viel zu wenig, meint der Anwalt. „Beim Parkplatz handelt es sich um die einzige nennenswert große innerstädtische Parkfläche“, sagte Lebitsch. Außerdem berücksichtige die bisherige Entschädigung den besonderen Wert nicht, der sich aus der Höhe früherer Mietzahlungen und dem Charakter als historischer Ort ergebe. Lebitsch geht davon aus, dass der Rechtsstreit so oder so in die nächste Instanz geht.
Eine juristische Klärung ist nach bisherigen Angaben aus dem Innenministerium eine Voraussetzung zur Einleitung eines internationalen Architektenwettbewerbs. Dieser soll nach Empfehlung einer Historikerkommission eine „tiefgreifende Umgestaltung“des Gebäudes einleiten. Die Republik will verhindern, dass das Geburtshaus des späteren Diktators zu einer Pilgerstätte für Neonazis werden könnte. Adolf Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in einer Wohnung des Hauses verbracht.
Die Ex-Eigentümerin des Geburtshauses von Hitler klagt darüber hinaus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Enteignung. Eine entsprechende Klage sei seit Längerem eingebracht, sagte Lebitsch. Ob sich das Gericht überhaupt dieses Falls annehme, ist aber auch aus Sicht des Anwalts fraglich. „Alle wären froh, wenn es endlich eine Entscheidung gäbe“, sagt Florian Kotanko vom örtlichen Verein für Zeitgeschichte.