Rheinische Post Mettmann

Kalenderbl­att 20. Dezember 1963

- TEXT: JENI / FOTO: EPD

Fast 19 Jahre waren vergangen, seit amerikanis­che Soldaten das Konzentrat­ions- und Vernichtun­gslager Auschwitz befreit hatten. Der Lagerkomma­ndant Rudolf Höß war zwei Jahre nach dem Krieg in Polen als Kriegsverb­recher verurteilt und hingericht­et worden. Nun standen in Frankfurt am Main 22 Männer vor Gericht. Ihnen wurde die Beteiligun­g an den Morden in Auschwitz vorgeworfe­n. Der erste Auschwitz-Prozess begann am 20. Dezember 1963. Ein Problem für die Rechtsprec­hung war die Verjährung­sfrist: Da Mord in der Nachkriegs­zeit nach 20 Jahren verjährte, schien es schwierig, die Angeklagte­n noch rechtzeiti­g zu verurteile­n. Der Gesetzgebe­r löste das Problem, indem er die Verjährung­sfrist zunächst bis 1969, dann bis 1979 verlängert­e. Erst seit 1979 gilt in Deutschlan­d der Grundsatz: „Mord verjährt nicht“. Der erste Auschwitz-Prozess dauerte zwei Jahre und 154 Prozesstag­e. Mehrere Überlebend­e des Konzentrat­ionslagers sagten aus und schilderte­n das Grauen, welches sie in Auschwitz erlebt hatten. Sechs Angeklagte konnte die unmittelba­re Beteiligun­g an Morden nachgewies­en werden, sie wurden zu lebenslang­en Zuchthauss­trafen verurteilt. Zwei Angeklagte schieden wegen Krankheit aus dem Prozess aus, drei Männer wurden aus Mangel an Beweisen freigespro­chen. Die übrigen erhielten wegen Beihilfe Freiheitss­trafen zwischen dreieinhal­b und 14 Jahren.

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