Rheinische Post Mettmann

Vor Jahresende noch zu erledigen

- VON THORSTEN BREITKOPF

Der 31. Dezember ist einer der wichtigste­n Stichtage für Patienten, Bürger, Versichert­e und Verliebte. Wer manche Dinge noch bis zum Jahresende abschließt, kündigt oder das Ja-Wort gibt, kann mitunter viel Geld sparen. Eine Auswahl.

Heiraten Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen? Dann sollten Sie sich überlegen, noch vor dem 31. Dezember zu heiraten. Immer wieder gibt es Pläne, das Ehegattens­plitting zu streichen, noch gibt es das Steuerspar­modell. Es hilft Paaren, bei denen ein Partner mehr verdient als der andere. Wer bis Silvester dieses Jahres beim Standesamt war, kann das Ehegattens­plitting noch für das gesamte Jahr 2016 in Anspruch nehmen. Allerdings laut Standesamt sind in Düsseldorf bereits alle Termine bis Jahresende ausgebucht. Aber man muss nicht am eigenen Wohnort heiraten, sich nur anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließ­ung ist nicht mehr wie früher an einen Termin gebunden und wird auch nicht mehr veröffentl­icht. Sie könnten also getrost heute die Trauung anmelden und morgen heiraten. Vorausgese­tzt Sie können dem Standesbea­mten alle Unterlagen vorlegen. Scheidung Wer sich scheiden lassen will, sollte dagegen bis Januar 2017 warten – und kann dann trotz der Trennung noch das ganze nächste Jahr den Splittingt­arif nutzen. Laptop kaufen Ein neues Handy, ein neuer Computer noch vor Silvester gekauft – und der Fiskus hilft. Nutzen Sie die Geräte nicht nur privat, sondern auch beruflich, können Sie die Ausgaben (zumindest teilweise) als Werbungsko­sten absetzen, so- fern Sie angestellt sind. Bis zu 1000 Euro gesteht der Staat jedem Arbeitnehm­er als Pauschale zu, egal, wie hoch die Ausgaben wirklich sind. Jeder Euro, den man darüber hinaus bis Silvester investiert, spart für die Erklärung 2016 Steuern. Wer schon mit seinem täglichen Arbeitsweg an der 1000-Euro-Marke kratzt, kann mit dem neuen Laptop, Fachbücher­n, dem Englisch-Kursus oder Büromateri­al die Pauschale überschrei­ten. Renovieren (lassen) Wer seinem Zuhause vor Weihnachte­n noch einen frischen Anstrich verpasst, kann seine Steuerlast verringern. Voraussetz­ung: Sie beschäftig­en einen Handwerker und pinseln nicht selbst. Für Handwerker kann man Lohnkosten von bis zu 6000 Euro im Jahr ansetzen, davon berücksich­tigt der Fiskus 20 Prozent, also 1200 Euro. Haben Sie im laufenden Jahr schon Ihr Dach decken oder ein neues Bad einbauen lassen, sollten Sie mit dem Handwerker vereinbare­n, dass er Ihnen die Rechnung erst nach dem 1. Januar stellt. Rente Mit dem Abschluss einer Basisrente vor Jahresende können Verbrauche­r Steuern sparen. Wird der aktuelle Höchstbeit­rag von 22.766 Euro eingezahlt, erkennt das Finanzamt maximal 18.668 Euro als Sonderausg­aben an. Laut Stiftung Warentest ist die Rürup-Rente vor allem für Freiberufl­er und Selbststän­dige geeignet. Sie sollten sich die Beträge aber unbedingt auch dauerhaft leisten können. Freistellu­ngsauftrag Anleger haben einen Sparerpaus­chbetrag von 801 Euro für Alleinsteh­ende und 1602 Euro für Ehepaare. Wer mehrere Depots oder Konten hat, sollte deshalb seine Freistellu­ngsaufträg­e überprüfen und notfalls anpassen, will heißen, geschickt verteilen. Versicheru­ngen Wollen Sie eh eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung abschließe­n? Dann sollten Sie das unbedingt noch in diesem Jahr tun. Denn deren Beiträge werden 2017 merklich steigen. Wer sich erst im kommenden Jahr für den Schutz entscheide­t, wird wohl bis zu fünf Prozent mehr berappen müssen, sagen Verbrauche­rschützer. Auch sollte man prüfen, welche unnötige Versicheru­ng man eh nicht mehr braucht. Viele Verlängeru­ngstermine sind am 1. Januar. Für einen Wechsel der Autoversic­herung ist es aber schon zu spät. Wegen einer Monatsfris­t war der Termin bereits am 30. November. Bei Handy-Verträgen muss individuel­l geschaut werden. Oft lohnt aber eine Nachfrage beim Telefon-Anbieter. Gesundheit Ausgaben für die Gesundheit können sich 2016 noch steuerlich auswirken. Anerkannt werden vom Finanzamt etwa Ausgaben für Zahnersatz oder Krankengym­nastik, für die Geburt eines Kindes oder eine Brille, erklärt die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe. Feuerwerk darf in Düsseldorf dieses Jahr nur zwischen dem 29. und dem 31. Dezember gekauft werden.

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