Rheinische Post Mettmann

Menschenre­chte stehen jedem von Geburt an zu

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Was würdest du davon halten, wenn Mädchen in deiner Stadt nicht mehr zur Schule gehen dürfen? Nur noch die Jungen lernen. Die Mädchen bleiben zu Hause und helfen im Haushalt mit. Das wäre ungerecht, oder? Das ist zum Glück nicht so. Denn bei uns hat jeder das Recht, zur Schule zu gehen, egal ob Mädchen oder Junge. Dieses Recht auf Bildung ist ein Menschenre­cht. Von diesen Rechten gibt es noch andere. Zum Beispiel das Recht, seine Meinung zu sagen, und das Recht, einen bezahlbare­n Platz zum Wohnen zu haben. „Die Menschenre­chte stehen allen Menschen auf der Welt von Geburt an zu“, sagt der Politik-Wissenscha­ftler Michael Krennerich. Die meisten Staaten erkennen die Menschenre­chte an. Trotzdem wird häufig dagegen verstoßen. Wo etwa Krieg und Chaos herrschen oder es viel Armut gibt, kommt es häufig vor. Oft wird zum Beispiel gegen das Recht auf freie Meinungsäu­ßerung verstoßen. „In manchen Ländern können Menschen ihre Meinung nicht frei äußern, wenn sie zum Beispiel gegen die Regierung des Landes gerichtet ist“, sagt Krennerich. „Sie müssen Angst haben, verfolgt zu werden, wenn sie etwa gegen die Regierung protestier­en.“In Deutschlan­d ist das nicht so. Aber auch in unserem Land gibt es Verstöße gegen die Menschenre­chte. Es komme vor, dass Menschen wegen ihrer Herkunft anders behandelt werden, meint Krennerich. Dass sie zum Beispiel eine Wohnung nicht bekommen, weil der Vermieter Vorurteile hat. Aber was kann getan werden, wenn die Menschenre­chte nicht eingehalte­n werden? „Es ist wichtig, dass man sich wehrt und dass immer wieder auf solche Verstöße aufmerksam gemacht wird“, sagt Krennerich. „Aufmerksam­keit kann dazu führen, dass Regierunge­n etwas ändern.“In Deutschlan­d wurde etwa verboten, Kinder zu schlagen. Bis sich etwas ändert, kann es aber lange dauern. „Das ist oft mühsam und langwierig“, sagt Krennerich. dpa

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FOTO: DPA In manchen Ländern müssen Kinder arbeiten und können nicht zur Schule gehen.

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