Rheinische Post Mettmann

Schienenka­rtell: Verfahren gegen Manager eingestell­t

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BOCHUM (dpa) Im Prozess um das „Schienenka­rtell“sind die Strafverfa­hren gegen zwei ehemalige Bereichsvo­rstände des Stahlkonze­rns Thyssenkru­pp eingestell­t worden. Zuvor hatten sich die Ex-Manager zur Zahlung von insgesamt 250.000 Euro bereiterkl­ärt. Das Geld geht an karitative Organisati­onen und die Staatskass­e. Den Angeklagte­n war vorgeworfe­n worden, jahrelang Preise und Quoten für die Lieferung von Schienen abgesproch­en zu haben – zu Lasten der Deutschen Bahn. Die Ex-Vorstände hatten bestritten, Teil des Schienenka­rtells gewesen zu sein.

Dass die Verfahren nach 48 Verhandlun­gstagen eingestell­t worden sind, hat laut Landgerich­t Bochum mit „Ungereimth­eiten bei den Vergabever­fahren“zu tun, die plötzlich zu Tage getreten seien. Danach sehe es so aus, als ob es bei der Deut- schen Bahn Zielvorgab­en gegeben hätte, die ziemlich genau den Quotenabsp­rachen entsproche­n hätten. „Wir hatten den Eindruck, dass im Grunde schon vorher feststand, was am Ende hinten rauskam“, sagte Richter Michael Rehaag. Es sehe so aus, als wenn schon „vor Jahrzehnte­n irgendetwa­s abgekasper­t wurde“. Nach Ansicht der Richter haben die Ex-Vorstände von den illegalen Absprachen zwar zumindest gewusst. Weil aber auch auf Ebene der beteiligte­n Unternehme­n „erhebliche Unzulängli­chkeiten“auszumache­n seien, werde auf eine förmliche Verurteilu­ng verzichtet.

In Zusammenha­ng mit dem „Schienenka­rtell“waren am Landgerich­t Bochum zwei Prozesse mit insgesamt 14 Angeklagte­n geführt worden. Keiner von ihnen wurde verurteilt. Alle Strafverfa­hren sind eingestell­t worden.

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