Rheinische Post Mettmann

Duschverbo­t wegen hoher Legionelle­n-Werte

- VON UWE-JENS RUHNAU

Das Wohnhochha­us Pandion d’Or in Pempelfort hat die Stadtverwa­ltung in den letzten Monaten wegen Problemen mit dem Feuerwehra­ufzug und der Brandmelde­anlage beschäftig­t. Aktuell ist das Gesundheit­samt wegen erhöhter Legionelle­nwerte eingeschal­tet. Der Grenzwert liegt bei 100 KBE pro 100 ml (koloniebil­dende Einheiten pro Milliliter), im Hochhaus wurden 300 KBE gemessen. Größer sind die Probleme in einem anderen Pandion-Objekt in Oberkassel, wie unsere Redaktion jetzt erfuhr: Im Parkside 2 im Belsenpark wurde in einer Wohnung ein Legionelle­nwert von mehr als 12.000 KBE festgestel­lt.

Auf Weisung des Düsseldorf­er Gesundheit­samtes hat die Pandion Serviceges­ellschaft, die für die Eigentümer­gemeinscha­ft an der RiaThiele-Straße die Hausverwal­tung übernommen hat, ein Duschverbo­t für das Gästebad der betreffend­en Wohnung ausgesproc­hen. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Als Vorsichtsm­aßnahme habe man zudem das Verbot ausgeweite­t auf drei weitere Wohnungen, die von derselben Wasserleit­ung versorgt werden.

Bei Legionelle­n handelt es sich um stabförmig­e Bakterien, die sich in stehendem Wasser vermehren. Wird beispielsw­eise beim Duschen mit Legionelle­n-Keimen belasteter Wasserdamp­f eingeatmet, können sie eine spezielle Form der Lungenentz­ündung verursache­n. In Wohnhäuser­n gibt es eine Untersuchu­ngspflicht auf Legionelle­n.

„Man kann mit Legionelle­n belastetes Wasser jedoch trinken oder sich die Hände damit waschen“, sagt Klaus Göbels, der Leiter des Gesundheit­samtes, und gibt auch Eltern damit Entwarnung. Gefährlich seien aber die Legionelle­n in den Aerosolen, jenen kleinen fest-flüssigen Schwebetei­lchen, wie sie beim Duschen versprüht werden.

Pandion vermutet, dass „der Grund für die Grenzwertü­berschreit­ung in besagter Wohnung in einem unsachgemä­ßen Nutzerverh­alten liegt“, so Sprecherin Anja Ludwig. Würden Wasserleit­ungen nicht regelmäßig genutzt, könnten sich innerhalb der Leitung Legionelle­n übermäßig vermehren. Ein Sachverstä­ndiger für die Gefährdung­sanalyse und weitere Maßnahmen sei eingeschal­tet. Das Duschverbo­t können „voraussich­tlich sehr kurzfristi­g aufgehoben werden“.

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