MEIKE OPITZ „Betrüger nutzen Rauchmelder-Pflicht“
Das Gesetz soll Menschenleben retten, animiert aber auch unseriöse Geschäftsleute, sich die Taschen mit Geld vollzustopfen.
Bis wann müssen die Rauchmelder eingebaut sind? OPITZ Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Bis Jahresende müssen Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Häuser und Wohnungen, die vor April 2013 gebaut wurden, müssen also nachgerüstet werden. Denn alle Neubauten, die danach errichtet wurden, mussten von Anfang an entsprechend ausgestattet werden. Wer muss den Rauchwarnmelder installieren? OPITZ Der Eigentümer ist dafür zuständig, er tritt in Haftung. Er muss die Geräte anschaffen und anbringen oder anbringen lassen. Die Kosten kann der Vermieter auf den Mieter umlegen – Stichwort Modernisierungsmieterhöhung – der Selbstnutzer muss diese selbst tragen. Mieter müssen den Einbau dulden. Da gibt es tatsächlich Auseinandersetzungen: Die Bewohner fühlen sich vom Anblick oder Blinken belästigt, es wird befürchtet, dass die Katze bei Fehlalarmen das Weite sucht und nicht mehr zurück kehrt. Die Bedenken sind vielfältig, sollten aber in Verhältnis zum Nutzen gesetzt werden. In Paragraf 49 Absatz 7 ist die Anschaffung gesetzlich geregelt, das heißt auch, dass es mithin keine Wahl gibt, das Ob betreffend. Es sind kleine Anschaffungskosten mit großem Effekt. Was wird dokumentiert? OPITZ Derjenige, der in der betreffenden Wohnung oder dem betreffenden Haus lebt, muss mindestens einmal jährlich die Betriebsbereitschaft überprüfen. Eine Dokumentationspflicht besteht nach diesem im Landesrecht NRW verankerten Gesetz nicht. Ich empfehle es aber. Denn was Sie Schwarz auf Weiß haben, können Sie im Zweifelsfall (gegenüber der Versicherung, wenn der Brandfall eingetreten ist oder der Wohnungseigentümergemeinschaft) vorweisen. Installationsund Wartungsprotokolle sind freiwillig, aber meine Empfehlung. Wo gibt es Schwierigkeiten? OPITZ Das sind die Regeln in NRW. Sonderbarerweise scheint es in jedem Bundesland in Deutschland unterschiedlich zu brennen, denn in anderen Bundesländern ist die Rauchwarnmelderverpflichtung durchaus anders geregelt. Betroffen vom Gesetz ist nur der Wohnraum, also kein Gewerbe, nicht das Treppenhaus oder der Keller. Egal ob Haus oder Wohnung auszurüsten sind: Kinderzimmer, Schlafzimmer, Fluchtflur innerhalb der Wohnung. Wer bringt den Warnmelder an? OPITZ Falsch ist, dass das nur Fachfirmen dürfen. Das können Sie selbst erledigen. Die Bedienungsanleitung gibt hilfreiche Tipps. Bei schwierigen Wohnkonstruktionen mit Schrägen, langen Fluren, großen Wohnschlafräumen kann man überlegen, ob man lieber einen Fachmann ins Boot holt. Aber Pflicht ist es in NRW nicht! Wo kommt der Melder hin? OPITZ Der Rauchwarnmelder muss nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht worden sein und ein ent- sprechendes CE-Zeichen tragen. Am besten ein TÜV-zertifiziertes oder mit anderem seriösen Prüfsiegel gekennzeichnetes Gerät. Er gehört unter die Decke. Dort sollte er mindestens 50 Zentimeter Abstand bis zum nächsten Hindernis, also Wand oder Lampe, haben. Wer wartet ihn? OPITZ Gerne wird behauptet, nur Fachfirmen seien für die Kontrolle zuständig. Auch das stimmt nicht. Der unmittelbare Benutzer, das ist der selbstnutzende Eigentümer oder der Mieter, ist verpflichtet, die Rauchwarnmelder jährlich zu überprüfen und die Batterie bei Bedarf auszutauschen. Wer informiert und hilft weiter? OPITZ Alle neutralen Stellen: Feuerwehr, Mieterschutzbund, Haus und Grund.
V. VON DOLEGA STELLTE DIE FRAGEN